EU-Finanzminister – Einigung auf geringere Steuer für E-Books möglich
Brüssel (APA) – Die EU-Finanzminister dürften sich Dienstag kommender Woche unter österreichischem Ratsvorsitz in Luxemburg auf einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books einigen. Bei Publikationen in elektronischer Form muss bisher der Standard-Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommen, bei gedruckten Büchern darf er reduziert werden.
OGH: Videoüberwachung zum Zweck der Beweissicherung unzulässig
Mit Urteil vom 24.5.2018 zu 6 Ob 16/18y hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ausgesprochen, dass die Videoüberwachung zum Zweck, Beweismittel für einen Zivilrechtsstreit…
Umkleidezeiten im Krankenhaus
Unter welchen Voraussetzungen Umkleidezeiten als Arbeitszeiten gelten, ist in der Literatur umstritten. Der OGH hat diese Frage nun für den Fall bejaht, dass sich die Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers im Betrieb umkleiden müssen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
DSB: Grenzen der Datenverarbeitung zu Forschungszwecken
Mit Bescheid vom 3.8.2018 erteilte die Datenschutzbehörde (DSB) der Antragstellerin die Genehmigung, personenbezogene Daten aus Grundbuchseinträgen sowie aus Gewerbeakten, Sitzungsprotokollen und Bauakten einer…
Digitaler Nachlass – Facebook-Zugang ist vererblich
Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis noch das Datenschutzrecht entgegen.
Veranstaltungstipp: Umsatzsteuertagung 2018 in Linz
Am Dienstag, dem 6. 11. 2018, veranstaltet das Forschungsinstitut für Steuerrecht und Steuermanagement der Johannes Kepler Universität Linz die Umsatzsteuertagung 2018: Umsatzsteuer bei KMU.
Fliesenleger ist trotz freier Zeiteinteilung Arbeitnehmer
Ein Fliesenleger, der ohne entsprechende Ausbildung und Gewerbeberechtigung seine Tätigkeiten zum Abdecken von Arbeitsspitzen für den „Auftraggeber“ erbringt, dafür ein Pauschalhonorar erhält, bei Fragen Rücksprache mit dem Komplementär des „Auftraggebers“ halten kann und von diesem oder einem Mitarbeiter unterstützt wird, wenn ansonsten der Termin nicht eingehalten werden kann, ist Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Dienstverhältnisse von Prostituierten in einem Bordellbetrieb
Sind Prostituierte in einem Bordellbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe eingegliedert und üben sie diese Tätigkeit auch weisungsgebunden aus, liegen Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG vor. Am festgestellten Sachverhalt ändert auch das Vorbringen nichts, den Prostituierten seien nur Räumlichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Anwendung des BUAG auf Verspachtler?
Nach § 2 Abs 1 lit g BUAG unterliegen Spezialbetriebe, die ausschließlich ein kleines Segment von Tätigkeiten erbringen, dem BUAG, wenn diese Tätigkeiten Teiltätigkeiten einer Betriebsart sind, die unter das BUAG fällt. Das wirft Fragen auf, wenn derartige Tätigkeiten auch für Betriebsarten typisch sind, die dem BUAG an sich nicht unterliegen.
Keine Sanierbarkeit eines fehlenden Wiederaufnahmegrundes im Beschwerdeverfahren
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO (nunmehr: § 279 Abs 1 BAO) die Abgabenbehörde zweiter Instanz (nunmehr: das Bundesfinanzgericht) nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen – ihrer Meinung nach zutreffenden – zu ersetzen.
Künftig US-Umsatzsteuer auch für Firmen ohne Vertretung im Land
Wien/Washington (APA/red) – Europäische Firmen, die in die USA Waren liefern ohne dort einen Standort zu haben, müssen künftig mit einer Umsatzsteuer rechnen. Das ergibt ein aktuelles Urteil des US-Höchstgerichts, teilte TPA-Partner und Steuerexperte Robert Lovrecki mit. Das Urteil betraf South Dakota, andere Bundesstaaten werden aber vermutlich rasch folgen, heißt es in der TPA-Aussendung.
Sachbezugswerte für arbeitsplatznahe Unterkunft: Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Die Sachbezugswerteverordnung wurde dahingehend geändert, dass für den Ansatz keines bzw eines geringeren Sachbezugswerts für die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer arbeitsplatznahen Unterkunft die bislang enthaltene Voraussetzung, dass „die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers“ liegen muss, entfällt.












