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Dienst­verhältnisse von Prostituierten in einem Bordellbetrieb

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Sind Prostituierte in einem Bordellbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe eingegliedert und üben sie diese Tätigkeit auch weisungsgebunden aus, liegen Dienst­verhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG vor. Am festgestellten Sachverhalt ändert auch das Vorbringen nichts, den Prostituierten seien nur Räumlichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Entscheidung: VwGH 21. 3. 2018, Ra 2016/13/0051
Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 14) als PDF und bei Lindeonline.

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