X
Digital
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Anwendung des BUAG auf Verspachtler?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Nach § 2 Abs 1 lit g BUAG unterliegen Spezialbetriebe, die ausschließlich ein kleines Segment von Tätigkeiten erbringen, dem BUAG, wenn diese Tätigkeiten Teiltätigkeiten einer Betriebs­art sind, die unter das BUAG fällt. Das wirft Fragen auf, wenn derartige Tätigkeiten auch für Betriebs­arten typisch sind, die dem BUAG an sich nicht unterliegen.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 12) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.