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Der VfGH hat entschieden: Die Handysicherstellung ohne richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung treten ab 1. Jänner 2025 außer Kraft. Es handelt sich dabei um die § 110 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 sowie § 111 Abs. 2 StPO. Ein Paukenschlag, der viele Fragen offenlässt. Hat das Urteil Einfluss auf laufende Ermittlungen, die auf ausgewerteten Chats beruhen? Wie muss eine neue gesetzliche Grundlage ab 1.1.2025 aussehen und welche anderen Folgen hat das Urteil? Dies und vieles mehr erfahren Sie von den beiden Strafrechtsexperten Bernd Wiesinger, von Haslinger Nagele Rechtsanwälte, und Philip Marsch, vom Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer.
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