Kleinunternehmerbefreiung bei unterjähriger Wohnsitzverlegung
(E. S.) – Verlegt ein Unternehmer seinen einzigen Wohnsitz unterjährig aus dem Ausland nach Österreich, so ist die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG im Inland nur auf Leistungen anwendbar, die hier nach Begründung der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit erbracht wurden.
BFG: Umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte & Unionsrecht
Die Pauschalregelung für die Landwirtschaft soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Regelung oder der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf Schwierigkeiten stoßen würde, von bestimmten oder allen Pflichten zu befreien, denen die unter die normale Mehrwertsteuerregelung fallenden Steuerpflichtigen gewöhnlich unterliegen, und ihnen gleichzeitig einen Pauschalausgleich für ihre Mehrwertsteuer-Vorbelastung zu gewähren.
Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführ-Kfz
Im aufhebenden Erkenntnis sprach das Höchstgericht aus, der VfGH habe im Beschluss vom 12. 10. 2017, V 46/2016, darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung auf Vorführ-Kfz dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar sei, weil in diesem Fall die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen wären.
EuGH: Mehrwertsteuererstattung bei falscher UID-Nummer eines nicht in der Union ansässigen Unternehmens
Die Bestimmungen der Dreizehnten Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat die Möglichkeit, zur Ausübung des Rechts auf Mehrwertsteuererstattung fehlerhafte Rechnungen zu berichtigen zeitlich begrenzt, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen
Mit Verordnung vom 31. 1. 2019, BGBl II 2019/33, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Umsatzsteuer: Keine Steuernachsicht bei zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
Der VwGH führte aus, dass es in Reverse-Charge-Fällen Konstellationen geben kann, in denen der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung einer „zu Unrecht“ in Rechnung gestellten Umsatzsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend macht, wenn die Rückzahlung der Umsatzsteuer beim Leistungserbringer nicht erlangt werden kann und dieser die Umsatzsteuer vorher an das Finanzamt gezahlt hat.
EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Abbruchverträgen bzw Verträgen über Kauf zur Demontage
Wenn sich ein Abbruchunternehmen verpflichtet Abbrucharbeiten durchzuführen und der Abbruchabfall Metallschrott enthält, darf diesen Unternehmen den Metallschrott weiterverkaufen. Die Lieferung des Metallschrotts unterliegt nur dann der Mehrwertsteuer, wenn sie von einem Steuerpflichtigen als solchem erbracht wird.
Errichtung einer Reithalle durch einen Landwirt unternehmerisch oder privat veranlasst?
Die übliche Pensionspferdehaltung für Freizeitzwecke ist (nach der nationalen Rechtsordnung: seit 2014) von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 nicht umfasst. Dies ändert aber nichts daran, dass die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen.
Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
Fehlen in einem Abholfall die formalen Erfordernisse für den innergemeinschaftlichen Transport der Waren und führen Ergebnisse des Amthilfeersuchens zu begründeten Zweifeln am Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, kommt es darauf an, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung unter Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel tatsächlich nachweist.
EU: Neue Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr – neue Rolle für Online-Marktplätze bei der Betrugsbekämpfung
Die Kommission hat gestern (11. 12. 2018) neue detaillierte Maßnahmen vorgestellt, die den Weg für einen reibungslosen Übergang zu den neuen Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr ebnen sollen, die ab Januar 2021 gelten.
Verzicht gemäß § 22 Abs 6 UStG ist ein höchstpersönliches Recht
Das Recht eines nicht buchführungspflichtigen Landwirtes, auf die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 UStG gemäß § 22 Abs 6 zu verzichten, ist ein höchstpersönliches Recht und geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Möchte der Gesamtrechtsnachfolger auf die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 Abs 6 UStG verzichten, so hat der Gesamtrechtsnachfolger dies in eigenem Namen innerhalb der Fristen des § 22 UStG ausdrücklich zu erklären.
ECOFIN: Keine Einigung über Digitalsteuer
Die EU-Finanzminister konnten in der gestrigen (4. 12. 2018) Sitzung betreffend die sogenannte Digitalsteuer keine Einigung erzielen. Auch nachdem die Steuerpflicht „abgespeckt“ worden war, lehnten mehrere Länder – Irland, Ungarn, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Litauen, Tschechien – die Einführung der Digitalsteuer ab. Nun planen einige Staaten, darunter auch Österreich, nationale Maßnahmen.









