Kategorie: News

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Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Vorliegen eines Studienwechsels

Bei „insoweit gegebener Gleichwertigkeit dieser beiden Studien“ liegt nach der Rechtsprechung beim Wechsel von einem Konservatorium auf eine Universität kein Studienwechsel iSd FLAG 1967 vor. Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht anwendbar, wenn an der gleichen Bildungseinrichtung von einem Studium zu einem anderen Studium gewechselt wird. In diesem Fall müsste die gesamte Studienzeit aus dem vorangehenden Studium für das neu gewählte Studium angerechnet werden, um die Rechtsfolgen eines Studienwechsels zu vermeiden.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand

Die Aufnahme einer neuen auswärtigen beruflichen Tätigkeit kann nicht dazu führen, dass Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG abzugsfähig sind. Die mit der Ausübung dieser Tätigkeit verbundene (An-)Reise zum Arbeitsort ist nicht als beruflich veranlasste Reise anzusehen, da keine Entfernung oder Verlagerung des bisherigen Tätigkeitsorts vorliegt, sondern ein neuer Tätigkeitsort begründet wird.

Allgemein BFGjournal

BFG: Beschwerden gegen die Durchführung von Hausdurchsuchungen

Zur Anordnung einer Hausdurchsuchung ist gemäß § 93 Abs 1 FinStrG der Spruchsenatsvorsitzende aufgrund der ihm selbst als weisungsfreies Organ einer Finanzstrafbehörde zugeordneten Kompetenz befugt; nicht der Spruchsenat, sondern der Vorsitzende des Spruchsenates ordnet aufgrund eigener Machtbefugnis die Durchsuchung an. Solcherart ergibt sich eine Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden auch in jenen Fällen, in welchen der Spruchsenat im Hauptverfahren nicht angerufen wird oder auch nicht angerufen werden kann.

BFG Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Verfahrenseinstellung mangels Einantwortung der Verlassenschaft

Bei der sogenannten „Abtuung armutshalber“ (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können nicht im Weg des § 19 BAO übergehen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Berücksichtigung einer nachträglichen Erlösminderung in Zusammenhang mit Einkünften aus einer Grundstücksveräußerung

Die Rückzahlung des Kaufpreises in einem auf die Grundstücksveräußerung folgenden Jahr ist bis zur Hälfte des im Veräußerungsjahr versteuerten Überschusses mit sämtlichen Einkünften ausgleichsfähig (VfGH 11. 12. 2002, B 941/02). Der übrige Teil der Erlösminderung kann nur zur Hälfte und nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden.

Allgemein VwGH

VwGH: Leasing als Kauf oder Miete – Zurechnung des Leasingobjekts

In diesem Fall wurde ein Bankgebäude durch eine Leasinggesellschaft auf einem der Bank gehörenden Grundstück errichtet. Vorher hatte die Bank der Leasinggesellschaft ein Baurecht auf diesem Grundstück eingeräumt, was die Voraussetzung für die Möglichkeit des vom Eigentum am Boden abweichenden Eigentums am Gebäude ist. Das Bankgebäude wurde sodann an die Bank verleast.

(Bild: © iStock)
BFG BFGjournal International

BFG: Anspruch auf Familienleistungen in Rumänien

Unter Haushaltsführung ist die hauptverantwortliche Erledigung der Alltagsversorgung der Familie, insbesonders der Nahrungsbeschaffung sowie der Wartung, Heizung und Reinigung des gemeinsamen privaten Lebensbereiches einschließlich der Wäschereinigung, zu verstehen. Dabei kommt es regelmäßig nicht nur auf die Organisation, also die Planung dieser Tätigkeit, sondern vor allem auf die Erledigung der alltäglich anfallenden Arbeiten an.