Herbstsession des VfGH beendet
Der Verfassungsgerichtshof hat seine Herbstsession beendet. Die Beratungen zum Antrag des Rechnungshofes betreffend eine Gebarungsüberprüfung bei der Flughafen Wien AG und der Techniktochter Vienna Airport Technik GmbH werden in der nächsten Session fortgesetzt. Die nächste Session beginnt am Montag, 26. 11. 2018.
Anforderungen an eine Prognoserechnung
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH trifft den Abgabepflichtigen und nicht das Finanzamt die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung innerhalb des von der LVO 1993 erforderten Zeitraumes und damit die Obliegenheit zur Widerlegung der Liebhabereivermutung.
Fortschritte auf dem Weg zu einem reformierten EU-Mehrwertsteuersystem
Die Tagung der EU-Finanzminister in Luxemburg am 2. 10. 2018 resultierte in der Vereinbarung dreier Maßnahmen, welche auf den im April 2016 vorgestellten Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“ (COM/2016/0148 final) sowie die im Oktober 2017 vorgelegten Vorschläge der Kommission zu einer weitreichenden Reform des EU-Mehrwertsteuersystems beruhen.
Herbstsession des VfGH
In der Herbstsession des VfGH stehen ua die oberösterreichische und burgenländische Mindestsicherung, insb die betragsmäßige Deckelung für Familien bzw Bedarfsgemeinschaften, die gesetzlichen Beschränkungen für Bankomatgebühren, und auch der Flughafen Wien auf der Tagesordnung.
Mindestkörperschaftsteuerpflicht auch bei Scheinunternehmen
Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht wird auch durch die bescheidmäßige Feststellung, dass die GmbH als ein Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG gilt, nicht berührt.
Keine Relevanz der Judikatur des VfGH für Zulässigkeit der Revision an den VwGH
(E. S.) – Art 133 Abs 4 B-VG knüpft die Zulässigkeit der Revision an fehlende Rechtsprechung des VwGH, nicht aber des VfGH. Das Fehlen von…
Banken: Gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Sparbücher
Bei Sparbüchern, bei denen seit 30 Jahren keine Kontobewegung stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist. Diese Verbindlichkeiten sind grundsätzlich gewinnerhöhend aufzulösen. Neben dem Umstand, ob mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger ernsthaft zu rechnen ist, ist auch zu prüfen, wann dieser Umstand eingetreten ist.
DSB: Kein Recht auf Löschung eigener Forumsbeiträge
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 13.8.2018 hat die Datenschutzbehörde (DSB) die Beschwerde eines Users einer Online-Diskussionsplattform wegen unterbliebener Löschung seiner User-Kommentare zurückgewiesen und dabei…
EU erlaubt Pilotprojekt gegen Mehrwertsteuerbetrug
Luxemburg (APA) – Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Luxemburg grünes Licht für ein Pilotprojekt gegen den Mehrwertsteuerbetrug gegeben. Damit kann nach jahrelanger Diskussion Tschechien ein solches Projekt demnächst umsetzen. Ohne weitere Diskussion wurde unter österreichischem EU-Vorsitz auch die reduzierten Mehrwertsteuersätze auf E-Books und andere elektronische Publikationen beschlossen.
OGH: Videoüberwachung zum Zweck der Beweissicherung unzulässig
Mit Urteil vom 24.5.2018 zu 6 Ob 16/18y hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ausgesprochen, dass die Videoüberwachung zum Zweck, Beweismittel für einen Zivilrechtsstreit…
DSB: Grenzen der Datenverarbeitung zu Forschungszwecken
Mit Bescheid vom 3.8.2018 erteilte die Datenschutzbehörde (DSB) der Antragstellerin die Genehmigung, personenbezogene Daten aus Grundbuchseinträgen sowie aus Gewerbeakten, Sitzungsprotokollen und Bauakten einer…
Prof. Harald Jatzke im BFGjournal zu Gast
Anlässlich eines Vortrags beim Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ an der Wirtschaftsuniversität Wien im November 2017 baten wir Prof. Harald Jatzke zum Interview.