BFG: Vorliegen eines Studienwechsels
Bei „insoweit gegebener Gleichwertigkeit dieser beiden Studien“ liegt nach der Rechtsprechung beim Wechsel von einem Konservatorium auf eine Universität kein Studienwechsel iSd FLAG 1967 vor. Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht anwendbar, wenn an der gleichen Bildungseinrichtung von einem Studium zu einem anderen Studium gewechselt wird. In diesem Fall müsste die gesamte Studienzeit aus dem vorangehenden Studium für das neu gewählte Studium angerechnet werden, um die Rechtsfolgen eines Studienwechsels zu vermeiden.
BFG: Teilwertabschreibung – Patronatserklärung als (nicht zu berücksichtigender) „wertbeeinflussender“ Umstand, der erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist
Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz ist nur wesentlich für „werterhellende“ Umstände. „Wertbeeinflussende“ Umstände, die zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzerstellung eintreten, sind nicht zu berücksichtigen.
BFG: Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand
Die Aufnahme einer neuen auswärtigen beruflichen Tätigkeit kann nicht dazu führen, dass Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG abzugsfähig sind. Die mit der Ausübung dieser Tätigkeit verbundene (An-)Reise zum Arbeitsort ist nicht als beruflich veranlasste Reise anzusehen, da keine Entfernung oder Verlagerung des bisherigen Tätigkeitsorts vorliegt, sondern ein neuer Tätigkeitsort begründet wird.
BFG: Reihengeschäfte, Vorsteuerabzug und Insolvenz
Hat der Leistende zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, aber nicht abgeführt, geht für den Fall, dass der Leistungsempfänger brutto gezahlt hat, der Leistende jedoch inzwischen insolvent geworden ist, der Rückersatzanspruch des Leistenden nicht auf den Leistungsempfänger über.
BFG: Beschwerdevorentscheidung an nicht vertretungsbefugte Person adressiert und zugestellt
Eine Beschwerdevorentscheidung ist an den Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide zu adressieren und zuzustellen, wenn eine natürliche Person, die nicht der Bescheidadressat der angefochtenen Bescheide ist und nicht zu seiner Vertretung befugt ist, die Beschwerden namens des Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide einbringt.
BFG: Beschwerden gegen die Durchführung von Hausdurchsuchungen
Zur Anordnung einer Hausdurchsuchung ist gemäß § 93 Abs 1 FinStrG der Spruchsenatsvorsitzende aufgrund der ihm selbst als weisungsfreies Organ einer Finanzstrafbehörde zugeordneten Kompetenz befugt; nicht der Spruchsenat, sondern der Vorsitzende des Spruchsenates ordnet aufgrund eigener Machtbefugnis die Durchsuchung an. Solcherart ergibt sich eine Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden auch in jenen Fällen, in welchen der Spruchsenat im Hauptverfahren nicht angerufen wird oder auch nicht angerufen werden kann.
BFG: Verfahrenseinstellung mangels Einantwortung der Verlassenschaft
Bei der sogenannten „Abtuung armutshalber“ (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können nicht im Weg des § 19 BAO übergehen.
BFG: Berücksichtigung einer nachträglichen Erlösminderung in Zusammenhang mit Einkünften aus einer Grundstücksveräußerung
Die Rückzahlung des Kaufpreises in einem auf die Grundstücksveräußerung folgenden Jahr ist bis zur Hälfte des im Veräußerungsjahr versteuerten Überschusses mit sämtlichen Einkünften ausgleichsfähig (VfGH 11. 12. 2002, B 941/02). Der übrige Teil der Erlösminderung kann nur zur Hälfte und nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden.
VwGH: Leasing als Kauf oder Miete – Zurechnung des Leasingobjekts
In diesem Fall wurde ein Bankgebäude durch eine Leasinggesellschaft auf einem der Bank gehörenden Grundstück errichtet. Vorher hatte die Bank der Leasinggesellschaft ein Baurecht auf diesem Grundstück eingeräumt, was die Voraussetzung für die Möglichkeit des vom Eigentum am Boden abweichenden Eigentums am Gebäude ist. Das Bankgebäude wurde sodann an die Bank verleast.
VwGH: Verfahrenshilfe vor dem BFG – Schätzung der Höhe der voraussichtlichen Verfahrenskosten notwendig
Die Geschäftsführerin einer GmbH, die für angebliche Umsatzsteuerverkürzungen der Gesellschaft in Anspruch genommen werden sollte, beantragte für das Beschwerdeverfahren vor dem BFG die Gewährung von Verfahrenshilfe.
BFG: Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne, wenn in den Vorjahren keine Begünstigung in Anspruch genommen wurde
Ein Nachversteuerungstatbestand des § 11a EStG idF bis 31. 12. 2009 liegt nicht vor, wenn sich der Abbau des Eigenkapitals in einem Folgejahr…
BFG: Anspruch auf Familienleistungen in Rumänien
Unter Haushaltsführung ist die hauptverantwortliche Erledigung der Alltagsversorgung der Familie, insbesonders der Nahrungsbeschaffung sowie der Wartung, Heizung und Reinigung des gemeinsamen privaten Lebensbereiches einschließlich der Wäschereinigung, zu verstehen. Dabei kommt es regelmäßig nicht nur auf die Organisation, also die Planung dieser Tätigkeit, sondern vor allem auf die Erledigung der alltäglich anfallenden Arbeiten an.





