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BFG: Berücksichtigung einer nachträglichen Erlösminderung in Zusammenhang mit Einkünften aus einer Grundstücksveräußerung

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Die Rückzahlung des Kaufpreises in einem auf die Grundstücksveräußerung folgenden Jahr ist bis zur Hälfte des im Veräußerungsjahr versteuerten Überschusses mit sämtlichen Einkünften ausgleichsfähig (VfGH 11. 12. 2002, B 941/02). Der übrige Teil der Erlösminderung kann nur zur Hälfte und nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden.

Entscheidung: BFG 9. 7. 2019, RV/7103264/2019,
Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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