Kryptowährungsverordnung – Entwurf zur Übernahme von Steuerdaten durch Abzugsverpflichtete
Einkünfte aus Kryptowährungen wurden mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I in die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingegliedert. Das Kernstück der Reform ist der Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) bei Abwicklung über einen inländischen Dienstleister, der ab dem ab 1. Jänner 2024 verpflichtend anzuwenden ist. Für Zeiträume davor, könnte ein freiwilliger KESt-Abzug erfolgen.
Einkünftezurechnung bei Cum-Ex-Trades
Am 28. Juni 2022 hat der VwGH die Frage der ertragsteuerlichen Zurechnung der Dividenden beim kurzfristigen Aktienerwerb und -veräußerung entschieden (VwGH 28.6.2022, Ro 2022/13/0002). Kurze Zeit später wurde das Judikat vom BMF im Entwurf der Information zur Einbehaltung und Rückerstattung von KESt auf Dividenden von börsennotierten Aktiengesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige umgesetzt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. November 2022. Sobald die neue Verwaltungspraxis veröffentlicht wurde, ist sie in sämtlichen offenen Fällen anzuwenden.
Steuerspartipps zum Jahresende 2022
Wie Sie jetzt noch Steuern sparen können! Wo macht es 2022 noch Sinn zu investieren? Die TPA-Steuerexperten haben für Sie hier die besten Steuerspartipps zum Jahresende zusammengesammelt.
Energiekostenzuschuss für Unternehmen – die wesentlichsten Eckdaten
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde als Gesetz bereits im Juli 2022 veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen werden in einer eigenen Richtlinie erfolgen. Diese entscheidende Richtlinie wurde immer noch nicht veröffentlicht. Darüber hinaus bleibt eine Genehmigung durch die EU-Kommission abzuwarten. Auf Basis der verfügbaren Informationen sowie unter Heranziehung der relevanten EU-Richtlinien und der vergleichbaren Regelung in Deutschland haben wir die wesentlichsten Aspekte kompakt und übersichtlich dargestellt.
Energiekostenzuschuss: Erste Details zur Förderrichtlinie
Gut Ding braucht Weile: Während die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten „Teuerungs-Entlastungspakets“ unter anderem auch Direktzuschüsse für „energieintensive“ Unternehmen angekündigt bzw. Mitte Juni dieses Jahres beschlossen hatte und mit dem „Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz“ Ende Juli dieses Jahres auch bereits die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wurde, heißt es hinsichtlich der die näheren Details regelnden Förderungsrichtlinie für die teils massiv unter den hohen Energiepreisen leidenden Industrie- und sonstigen Unternehmen noch immer „bitte warten“.
Energiekostenzuschüsse: Hilfe für Energieintensive Unternehmen
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen, insbesondere im Energiesektor, wurden seitens der österreichischen Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. Unter anderem wurden eine Vielzahl von kurzfristigen Maßnahmen zuletzt mit dem sogenannten „Teuerungs-Entlastungspaket“ (BGBl I Nr. 93/2022 vom 30.6.2022) umgesetzt.
Die Abschaffung der kalten Progression
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen hat die österreichische Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. In diesem Zusammenhang soll nunmehr auch die – schon seit vielen Jahren immer wieder diskutierte – Abschaffung der sogenannten kalten Progression in Angriff genommen werden, also jener Effekt von jährlichen automatischen Einkommensteuererhöhungen, der aus dem progressiven ESt-Tarif unter Außerachtlassung einer Inflationsanpassung (Teuerungsrate) resultiert.
Großes Entlastungspaket: Kurzfristige und dauerhafte Maßnahmen zur Abfederung der Teuerungen
Aufgrund der nachhaltig problematischen Preisentwicklung in immer mehr Bereichen und der daraus resultierenden hohen Inflationsraten, hat die Bundesregierung Mitte Juni ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung zur Stärkung der Kaufkraft aller Menschen und auch Unternehmen sowie zur Vermeidung sozialer Härten in Österreich angekündigt. Mit diesem umfangreichen 3. Maßnahmenpaket sollen kurzfristig wirksame Maßnahmen bereits für das laufende Jahr 2022 eine Entlastung von rund EUR 6 Mrd bringen und wird das Gesamtvolumen bis zum Jahr 2026 mit über EUR 28 Mrd angegeben.
Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeitende
Das am 23. Juni 2022 im Parlament beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket enthält neben anderen Entlastungsmaßnahmen folgende Möglichkeit: Zahlen Arbeitgebende ihren Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, werden derartige Zahlungen als „Teuerungsprämie“ in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Die Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.
Zins- und EBITDA-Vortrag und Umgründungen
Am 2. Juni 2022 wurde nunmehr die finale Fassung der Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht (zum Begutachtungsentwurf siehe Newsletter). Die Verordnung legt die Voraussetzungen für den Übergang der aus der Zinsschranke gemäß § 12a KStG 1988 resultierenden Zins- und EBITDA-Vorträge bei Umgründungen fest und ist für Umgründungen anwendbar, die nach dem 31.12.2021 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden.
Wichtige Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Das BMF hat kurzfristig den Begutachtungsentwurf eines Abgabenänderungsgesetzes 2022 – AÄG 2022 vorgelegt, welches voraussichtlich noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden wird. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche durchaus positive Punkte und Initiativen, welche nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das EAG sowie die CO2-Steuer betreffen. Folgende wichtige Änderungen sind im Steuerrecht geplant:
Abzugsverbot für Sozialpläne verfassungwidrig
Das Abzugsverbot für Sozialpläne wurde durch den Verfassungsgerichtshof (16.3.2022, G 228/2022-8) aufgehoben. Das Höchstgericht hat dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31.12.2022 zur Reparatur gegeben.












