In Begutachtung: Liebhabereirichtlinien-Wartungserlass 2020
Der LRL-Wartungserlass 2020 befindet sich derzeit in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 30. 11. 2020.
Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß WiEReG
Am 4. 11. 2020 wurde der Erlass über die Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl I 2017/136 (WiEReG BMF-Erlass), in der Findok veröffentlicht.
Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zwecks Bereinigung überholter Aussagen
Der am 30. 10. 2020 veröffentlichte Sammelerlass hebt zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung neun Erlässe auf, deren Ausführungen überholt sind.
Entscheidungen des VfGH aus der Oktober-Session
Acht heute zugestellte Entscheidungen des VfGH betreffen großteils nicht mehr geltende Maßnahmen gegen COVID-19, die Verpflichtung zum außerordentlichen Zivildienst sowie eine Mautbefreiung in Vorarlberg.
Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes
Das Informationsschreiben des BMF wurde auf Basis von bislang an das BMF herangetragenen Fragen und Stellungnahmen erstellt und stellt einen Auslegungsbehelf zur Anwendung des EU-MPfG dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Aktuelle Begutachtungsentwürfe des BMF
Vor Kurzem wurden zwei Gesetzes- und zwei Verordnungsentwürfe vom BMF zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfristen enden Anfang/Mitte November.
150 Verdachtsfälle von Übertretungen bei Kurzarbeit
Wien – Seit Ausbruch der Coronakrise hat die Finanzpolizei 9.286 Betriebe im Rahmen der Kurzarbeitskontrollen geprüft. Dabei kam es zu 150 Verdachtsfällen von Übertretungen, teilte das Finanzministerium mit. Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zeigen die Kontrollen, „dass sich die große Mehrheit der heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer an das Gesetz hält“. Auch in Zukunft würde „rigoros gegen betrügerische Unternehmer vorgegangen“.
Bausparprämie 2021
Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2021 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge.
Ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen eingetretener Festsetzungsverjährung
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 9. 2. 2005 zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 1. 6. 2005 wurde der Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert, wobei dieser in der Folge mit Bescheid vom 14. 5. 2007 wiederum eine auf § 295 Abs 1 BAO basierende Abänderung erfuhr. In der Folge wurde mit Bescheid vom 22. 6. 2011 der mit 14. 5. 2007 datierte Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert.
COVID-19-Verlustberücksichtigungs-Verordnung
Das Parlament hat im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) eines Verlustrücktrages geschaffen. Im Gesetz wurde dem Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung erteilt, eine Verordnung mit nähren Details zu erlassen.
Österreichisch-schwedische Konsultationsvereinbarung zur Umsetzung von Verständigungsverfahren
Im Rahmen eines nach Art 24 Abs 3 DBA Schweden geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Schwedens in Bezug auf die Umsetzung von Verständigungsverfahren Einvernehmen erzielt.
Investitionsprämie im Immobilienbereich
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