Einmalige Versäumung einer Frist
Gemäß § 217 Abs 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt.
Bitcoin-Gewinne künftig womöglich voll zu besteuern
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor.
Außergewöhnliche Belastung für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
Der VwGH hat in einem Erkenntnis abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde keine Rolle spielt.
Gebührenpflicht nach § 16 Abs 2 Z 1 lit b GebG
Betrifft das Rechtsgeschäft zwar keine im Inland befindliche Sache, ist aber eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet, so tritt die Gebührenpflicht ein. Für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es bereits, wenn nur eine Partei des Rechtsgeschäfts zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts im Inland berechtigt oder verpflichtet ist.
Immobilienertragsteuer bei Veräußerung eines Eigenheimes nach vorangehendem unentgeltlichem Erwerb
Wird ein Eigenheim unentgeltlich erworben und in weiterer Folge veräußert, kann die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 1 lit a EStG für den Veräußerungsgewinn nicht zur Anwendung gelangen, da diese Bestimmung einen entgeltlichen Erwerb zur Voraussetzung hat.
Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs
Das aus einer Quelle entspringende Wasser ist als ein eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Die Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs ändert zwar nichts an der zivilrechtlichen Zuordnung des Quellwassers zum Eigentümer jenes Grundstücks, auf welchem die Quelle entspringt, geht jedoch nichtsdestoweniger mit der Übertragung jener umfassenden Verfügungsbefugnisse einher, die Ausfluss des zivilrechtlichen Eigentums sind.
Löger gegen Transparenzregeln für Großkonzerne in EU
ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger spricht sich gegen das sogenannte öffentliche Country-by-Country-Reporting aus, über das im EU-Parlament und zwischen den EU-Finanzministern verhandelt wird. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting sei „nicht unbedingt erforderlich, um effektiver für Steuergerechtigkeit kämpfen zu können“, so Löger laut einem Vorausbericht des Nachrichtenmagazins „profil“.
Verjährung: E-Mail als Verlängerungshandlung bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen
„Nach außen erkennbar“ ist eine als E-Mail-Sendung gesetzte Verlängerungshandlung nur dann, wenn sie beim Empfänger tatsächlich einlangt. Dies ist bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall, wenn sie von einem Server, den der Empfänger für die Empfangnahme von an ihn gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde.
Glücksspiel – Anfrage an Finanzminister wegen Steuerunterschieden
Die komplizierte Glücksspielgesetzgebung beschäftigt wieder einmal die Politik. Diesmal geht es um die großen Unterschiede bei der Besteuerung diverser Glücksspielangebote – bundesweit und…
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bereits der Antrag auf Wiedereinsetzung hat alle für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags maßgeblichen Angaben zu enthalten. Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur im Rahmen der Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers zu untersuchen. An den im Antrag vorgebrachten Grund bleibt die Partei gebunden.
Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafsachen vor dem BFG beträgt nun 15 Monate
Durch die Aufhebung der Wortfolge „wobei die Frist des § 43 Abs 1 VwGVG 24 Monate beträgt“ in § 24 BFGG durch das Erkenntnis des VfGH vom 27. 11. 2017, G 183/2017, ist ein beim BFG anhängiges Verwaltungsstrafverfahren nach Ablauf von 15 Monaten ab Einlangen der Beschwerde bei der belangten Behörde einzustellen, nicht mehr wie bisher erst nach 24 Monaten gemäß § 24 BFGG.
Rechtsfortbildung durch das BFG – Vorlageantrag als Vorhalt gegenüber dem Finanz-/Zollamt
Das BFG hat mit der zitierten Entscheidung zwei Klarstellungen getroffen: Das Gebot, sich mit dem Tatsachen- und Beweisvorbringen der Gegenseite erkennbar zu beschäftigen, betrifft auch das Finanz-/Zollamt. Bleibt ein im Vorlageantrag erstattetes Vorbringen tatsächlicher Natur unwidersprochen, so geht es zulasten der Behörde. Dasselbe gilt für den Einschreiter (auch) in Bezug auf den Vorlagebericht: Bringt er Neues, so sollte sich der Beschwerdeführer damit beschäftigen. Ein Beitrag von Dr. Michael Kotschnigg.