X
Digital
BFGjournal Körperschaftsteuer

Merkmale einer verdeckten Ausschüttung

(B. R.) – Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben.

Diese Ursache ist an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln, wobei es nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das zwischen dem Gesellschafter und einer Kapitalgesellschaft durch die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen gegebene Naheverhältnis gebietet, behauptete Vereinbarungen zwischen diesen Personen an jenen Kriterien zu messen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden.

Die jeweilige Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Der Grund für diese Anforderungen liegt darin, dass das zwischen Angehörigen typischerweise unterstellte Fehlen eines solchen Interessensgegensatzes, wie er zwischen Fremden besteht, die Gefahr einer auf diesem Wege bewirkten willkürlichen Herbeiführung steuerlicher Folgen mit sich bringt, der im Interesse der durch § 114 BAO gebotenen gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen begegnet werden muss (VwGH 21. 6. 2007, 2006/15/0043).

Die in der Rechtsprechung des VwGH aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (zB VwGH 18. 4. 2007, 2004/13/0025).

Das BBG führte in seinem Erkenntnis vom 27.6.2016, RV/5101190/2011 (Anmerkung: nicht veröffentlicht) dazu folgendes aus:

Der Fremdvergleich beinhaltet zwei objektive Komponenten und zwar zum einen die Prüfung, ob die Vereinbarung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter grundsätzlich nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt und einen eindeutigen sowie klaren Inhalt aufweist (formelle Komponente). Dabei bedeuten Formmängel berechtigte Zweifel am wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung, die im Rahmen der Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellung zu berücksichtigen sind.

Zum anderen ist die Fremdüblichkeit der Leistungsbeziehung zu überprüfen (materielle Komponente). Bei diesem Kriterium ist ein einzelfallbezogener Vergleich des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts, unter Wegdenken der gesellschaftsrechtlichen Beziehung vorzunehmen.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.