Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2017 (I)
Melanie Raab und Bernhard Renner behandeln in diesem Beitrag – thematisch gegliedert – wichtige im zweiten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, insb zur unbeschränkten Steuerpflicht, zu verdeckten Ausschüttungen und zum Mantelkauf, samt weiterführender Praxishinweise. Teil II des Beitrags folgt in der nächsten Ausgabe des BFGjournals.
Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Miteigentumanteils
Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist.
Ermittlung des Werts der Gegenleistung bei Erwerb durch die Leasingnehmerin
Das BFG befasste sich jüngst mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Baurechts samt Zugehör mittels Kaufvertrags durch die Leasingnehmerin. Bei einem Kauf stellt dabei grundsätzlich der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen die Gegenleistung dar.
Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines Nutzungsrechts
In einer Berufungsentscheidung vertrat der UFS die Ansicht, dass bei Erwerb eines Grundstücks, das Teil eines in Errichtung befindlichen Gewerbeparks ist, bei entsprechender vertraglicher Koppelung auch der für die Erschließung des Grundstücks an einen Dritten zu leistende Infrastrukturbeitrag zur Gegenleistung gehört. Auf den ersten Blick ist das Bundesfinanzgericht dieser Rechtsprechung in der vorliegenden Entscheidung nicht gefolgt, wie Johann Fischerlehner und Christina Maria Zeilinger vom BFG berichten.
Klärung der persönlichen Verlustvortragsberechtigung nach errichtender Umwandlung
Die Frage, ob eine persönliche Vortragsberechtigung iSd § 10 Z 1 UmgrStG besteht, ist nicht im Einkünftefeststellungsverfahren der entstehenden Personengesellschaft des dem Umwandlungsstichtag folgenden Kalenderjahres…
Vertreterpauschalierung verfassungswidrig
Mit Erkenntnis vom 26. 2. 2018, V 45/2017 , ist der VfGH den im Antrag des BFG vom 27. 4. 2017, RN/7100001/2017, geäußerten…
VwGH zur Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung bei Mietkaufmodellen
Für die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG ist nach Ansicht des VwGH der Hauptwohnsitz während der fünfjährigen Mindestdauer und nicht,…
Zurechnung der Einkünfte aus der Einräumung eines Wasserbezugsrechts
Das BFG hatte sich im vorliegenden Fall im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob das Entgelt für die Einräumung eines Wasserbezugsrechts an einer nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Quelle der Steuerpflicht unterliegt.
Delegation aus Italien zu Besuch am Bundesfinanzgericht
Projekt „Taxpayers’ Watchdog“ – Eine Delegation von fünf überaus interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Ministero dell’Economia e delle Finanze) war am Bundesfinanzgericht zu Gast.
Personalia
Neue Richterinnen und Richter am Bundesfinanzgericht seit 1. 3. 2018.
Vertreterpauschalierung ist verfassungswidrig
Der VfGH ist den im Antrag des BFG geäußerten Bedenken gefolgt. Er hat in § 4 der bis 2015 geltenden Stammfassung der Pauschalierungsverordnung die Wortfolge „ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ als gesetzwidrig aufgehoben. Damit kürzen auch für Vertreter in Zeiträumen bis 2015 steuerfreie Kostenersätze iSd § 26 EStG die jeweiligen Pauschbeträge. Ab Dezember 2015 bleibt die Vertreter begünstigende Regelung vorerst bestehen, weil die novellierte Fassung nicht Gegenstand der Anfechtung war.
Norbert Schrottmeyer im BFGjournal zu Gast
Mag. Norbert Schrottmeyer über Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen und das Forum Finanzstrafrecht für Praktiker in der Orangerie Schönbrunn.



