Mag. Alfred Heiter ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie seit 2014 Bereichsleiter für Finanzpolitik & Recht der Industriellenvereinigung (IV). Sein Aufgabengebiet umfasst Steuerpolitik, Unternehmensfinanzierung und rechtspolitische Themen, insbesondere Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht. Davor war Heiter bei einer Big-Four-Kanzlei als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in der Internen Revision eines Industrieunternehmens tätig.
BFGjournal: Die „digitale Wirtschaft“ ist in aller Munde. Wo sollen vor dem Hintergrund von Amazon, Google & Co in Zukunft Steuern gezahlt werden?
Alfred Heiter: Im Zusammenhang mit der Frage, wo Gewinnsteuern gezahlt werden sollen, wird regelmäßig der Begriff „Ort der Wertschöpfung“ strapaziert. Wertschöpfung wurde im Steuerrecht jedoch bisher nicht definiert. Sie erstreckt sich über die gesamte Unternehmenstätigkeit; diese beginnt bei den Beschaffungsmärkten, setzt sich an den Produktionsstandorten fort und endet schließlich bei den Absatzmärkten. Welcher dieser Orte wie viel zur Wertschöpfung eines Unternehmens beiträgt, ist schwer zu beurteilen und letztendlich eine politische Entscheidung. Ein exportorientiertes Land wie
Österreich müsste daran interessiert sein, dass am bisherigen Prinzip der Besteuerung, nämlich am Hauptsitz des Unternehmens, der auch regelmäßig der Produktionsstandort ist, weiterhin festgehalten wird.
BFGjournal: Im internationalen Steuerrecht wurden bilaterale Steuerabkommen versus multilaterale Vereinbarungen diskutiert. Welche Perspektiven sehen Sie hier?
Alfred Heiter: Bilaterale Steuerabkommen gibt es seit den 1920er-Jahren. Seither hat sich ein dichtes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen entwickelt. Österreich hat derzeit mit mehr als 90 Staaten solche DBA abgeschlossen. Solange das Steuerrecht in der Hoheit der einzelnen Nationalstaaten verbleibt, wird auch vom System der DBA nicht wirklich abgewichen werden können. Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD wurde erstmals ein multilaterales Abkommen, das „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ – kurz MLI – entwickelt und inzwischen von 82 Staaten unterzeichnet. Das MLI bietet jedoch für die einzelnen Vertragsstaaten zahlreiche Optionen, wodurch es unterm Strich eine Sammlung von vielen, im Detail unterschiedlichen bilateralen Abkommen darstellt. Als Vorläufer kann auch das OECD-Musterabkommen gesehen werden, das zwar niemals verbindlich war, aber dennoch von den meisten Staaten als Vorlage für DBA verwendet wird.
BFGjournal: Sie sind auch Mitautor eines Werks über BEPS – ein Begriff, der derzeit ebenfalls in aller Munde ist. Erachten Sie als Vertreter der Industrie die aktuellen Bekämpfungsinstrumente für notwendig, ausreichend oder gar überschießend?
Alfred Heiter: Das österreichische Steuerrecht hat bereits lange vor BEPS zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Gestaltungen enthalten. Die Umsetzungder Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) der Europäischen Union, in der viele Anti-BEPS-Maßnahmen enthalten sind, hat daher in Österreich nur geringfügige Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich gemacht. Die österreichischen Industrieunternehmen sind nicht nur steuerehrlich, es werden auch kaum Praktiken der sogenannten „aggressiven Steuerplanung“ angewandt, was auch von der Finanzverwaltung bestätigt wird. Unter diesem Gesichtspunkt sind die aktuellen Bekämpfungsinstrumente jedenfalls ausreichend. Jede weitere Maßnahme bringt kaum Mehraufkommen für den Fiskus, bedeutet aber zusätzliche administrative Belastung für die steuerehrlichen Unternehmen.
Zudem sind die Maßnahmen der ATAD nicht unbedingt zielgerichtet, bedeuten also mehr Komplexität, ohne das eigentliche „Problem“ zu lösen. Positiv am BEPS-Projekt ist, dass zumindest in den anderen OECD-Staaten ein ähnliches Niveau wie in Österreich geschaffen und damit Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird.
BFGjournal: Wie steht die Industriellenvereinigung zur Besteuerung des Faktors Arbeit?
Alfred Heiter: Der Faktor Arbeit stellt für Industrieunternehmen einen bedeutenden Kostenfaktor dar. Qualifizierte Mitarbeiter sind eine Schlüsselressource und werden daher auch gerne gut bezahlt. Die lohnabhängigen Abgaben stellen jedoch eine zusätzliche Belastung dar, die im internationalen Vergleich sehr hoch ist. Der sogenannte „tax wedge“, also jener Teil an den gesamten Personalkosten, der in Form von Abgaben an den Staat gezahlt wird, beträgt fast 50 %. Österreich liegt mit diesem Wert weltweit an dritter Stelle. Das ist für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sicher nicht förderlich. Wir sehen Möglichkeiten zur Reduktion der Lohnnebenkosten sowohl im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge (zB Unfallversicherung) als auch bei jenen lohnabhängigen Abgaben, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Als Beispiel für letzteres sei der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds genannt.Es gibt keinen Grund, warum die Unternehmen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber diesen finanzieren sollten.
BFGjournal: Eine weitere Frage zum Thema Arbeit, aber aus außersteuerlicher Sicht. Der inzwischen beschlossene Initiativantrag zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes („Zwölf-Stunden-Tag“) sorgt derzeit für gehörigen Zündstoff. Wie steht die Industrie dazu? Und wie beurteilen Sie die Vorgehensweise, derart „heikle“ Gesetze ohne Einbindung der Sozialpartner und ohne Begutachtung in Kraft zu setzen?
Alfred Heiter: Seit beinahe 15 Jahren wurde das Thema Flexibilisierung auf verschiedenen Ebenen diskutiert und verhandelt. Die Sozialpartner haben nach jahrelangen Verhandlungen aber kein Ergebnis erzielt – obwohl im Juni 2017 (im Gegenzug zur vereinbarten Erhöhung des Mindestlohns) bereits ein de facto ausverhandeltes Papier vorlag. Schon die vorherige, SPÖ-geführte Regierung hatte angekündigt, bei einer Nichteinigung das Thema selbst in die Hand zu nehmen. Jetzt hat die Regierung gehandelt. Die beschlossene Modernisierung der Arbeitszeit ist ein sinnvolles und notwendiges Element, um den Industrie- und Beschäftigungsstandort zu stärken sowie wettbewerbsund zukunftsfähig zu gestalten. Mit flexiblen Arbeitszeiten kann auf die betrieblichen Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schneller und unbürokratischer reagiert werden. Es geht nicht darum, dass generell länger gearbeitet werden soll. Der gesetzliche Acht-Stunden-Tag sowie die 40-Stunden-Woche bleiben
auch in Zukunft erhalten. Der neue Rahmen schafft vielmehr eine faire rechtskonforme Lösung für die in vielen Unternehmen gelebte Realität.
BFGjournal: Die Industriellenvereinigung tritt für eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5 % ein. Nicht alle Interessenvertretungen, insbesondere jene, welche die Arbeitnehmer vertreten, teilen diese Forderung. Wie laufen die Gespräche? Wird es zu einer Einigung kommen? Läuft eine derartige Forderung nicht Gefahr, dass insbesondere beiArbeitnehmern der Eindruck erweckt wird, überproportional mit Ertragsteuern belastet zu sein? Wird dadurch der soziale Friede gefährdet?
Alfred Heiter: Die letzte Senkung der Körperschaftsteuer liegt mehr als zehn Jahre zurück; 2005 wurde sie von 34 % auf 25 % gesenkt. Der Einkommensteuertarif hingegen wurde zwischenzeitlich zweimal gesenkt. Zusätzlich wurden zahlreiche weitere Maßnahmen getroffen, um vor allem niedrige Einkommen zu entlasten. Andererseits wurde die Kapitalertragsteuer, die immer im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer gesehen werden muss, erhöht.
Die Industriellenvereinigung fordert eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5 % für nicht entnommene Gewinne. Das kommt direkt den Unternehmen, also auch allen in den Unternehmen Beschäftigten zugute. Die Eigentümer werden nicht begünstigt, weil bei einer Ausschüttung die restlichen 12,5 % an Steuer fällig werden. Die Entlastung der nicht entnommenen Gewinne stärkt die Eigenkapitalausstattung und fördert Investitionen. Dadurch werden bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Außerdem zeigen empirische Studien, dass jeder Euro Körperschaftsteuerentlastung zirka 0,5 Euro Erhöhung der Lohnsumme induziert.
Generell sollte endlich damit Schluss gemacht werden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ständig gegeneinander auszuspielen. Ein Unternehmen ist die Summe seiner Beschäftigten, der Eigentümer und des Managements. Das Wohl des Unternehmens betrifft daher stets alle drei Gruppierungen.
BFGjournal: Kürzlich wurde das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) beschlossen. Sind sie mit den Maßnahmen zufrieden?
Alfred Heiter: Das Jahressteuergesetz 2018 enthält einige sehr positive Maßnahmen, die auch von der Industriellenvereinigung seit vielen Jahren gefordert wurden. Dazu gehören die Ausweitung des Auskunftsbescheides, auch unter dem Schlagwort Advance Ruling bekannt, sowie die Kodifizierung des Horizontal Monitorings. Auch das Konzept des Jahressteuergesetztes, dass Änderungen im Steuerrecht nur mehr einmal jährlich mit ausreichender Begutachtungsfrist und einem halben Jahr Vorlaufzeit erfolgen sollen, ist sehr zu begrüßen.
Die Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive war europarechtlich geboten. Wenngleich die Richtlinie zwar in den meisten Punkten eins zu eins umgesetzt wurde, werden einige Maßnahmen übererfüllt, wird also „Gold Plating“ betrieben. So hätte man zum Beispiel den Methodenwechsel im Körperschaftsteuergesetz gänzlich streichen können.
BFGjournal: Viele der Maßnahmen, etwa die neue Zurechnungsbesteuerung des § 10a KStG, betreffen die Eindämmung des Missbrauchs. Sind die Maßnahmen ausreichend?
Alfred Heiter: Wie bereits erwähnt, sind im österreichischen Steuerrecht seit Langem Maßnahmen gegen Missbrauch vorgesehen. Die neue Regelung der Zurechnungsbesteuerung wäre aus österreichischer Sicht gar nicht notwendig gewesen, weil das Körperschaftsteuergesetz bereits den Methodenwechsel bei Niedrigbesteuerung von Passiveinkünften ausländischer Tochtergesellschaften vorgesehen hat. Diese Maßnahme hatte den gleichen Effekt wie die Hinzurechnungsbesteuerung, abgesehen vom Zeitpunkt, wann die Maßnahme greift. So gesehen ändert sich im österreichischen Steuerrecht nicht allzu viel. Neue Regelungen bedeuten jedoch immer ein gewisses Auslegungsvakuum, das heißt, es gibt noch keine Rechtsprechung und wenig Literatur zu den konkreten Bestimmungen, was wiederum zusätzliche Unsicherheit für den Steuerpflichtigen bedeutet.
Generell sollte das Ausmaß des Missbrauchs nicht überbewertet werden. In Österreich gibt es diesen praktisch nicht. Auch die Beträge zum Ausmaß der Steuervermeidung, die auf europäischer oder internationaler Ebene kolportiert werden, entpuppen sich bei näherer Betrachtung als reine Fantasiezahlen.
BFGjournal: Sehen Sie im Allgemeinen Auswirkungen auf den Steuer- und Wirtschaftsstandort Österreich?
Alfred Heiter: Die Maßnahmen des Jahressteuergesetzes 2018 tragen sicher zu einer Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich bei, weil sie einerseits mehr Rechts- und Planungssicherheit schaffen und andererseits mit der Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive – die auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss – Wettbewerbsgleichheit geschaffen wird. Allerdings kann dies nur als erster Schritt gesehen werden. Eine massive Senkung der Körperschaftsteuer, vorzugsweise auf nicht entnommene Gewinne, würde dem Steuer- und Wirtschaftsstandort Österreich einen gewaltigen Schub nach vorne bringen.
BFGjournal: Im geplanten neuen Einkommensteuergesetz sollen die Einkunftsarten reduziert, die Gewinnermittlung vereinfacht und Ausnahmen abgeschafft werden. Wie stehen Sie dazu? Was wären Ihre Wünsche an den Steuergesetzgeber?
Alfred Heiter: Eine Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes wäre jedenfalls wünschenswert. Wie viele der angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, wird sich weisen. Jede Ausnahme im Steuerrecht hat eine Geschichte und eine Interessengruppe, die diese Ausnahme betrifft. Die Abschaffung der Ausnahmen wird daher sicher eine politische Herausforderung. Aus Sicht der Industriellenvereinigung gibt es einige Punkte, die verbessert werden könnten, zum Beispiel die Regelungen die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung betreffend oder auch das Abzugsverbot von Gehältern über 500.000 Euro. Diese Maßnahme ist erstens nicht zielgerichtet, bringt zweitens kaum Mehraufkommen, ist drittens standortschädlich und viertens auch in der Anwendung sehr komplex.
BFGjournal: Die Digitalisierung bringt neue Technologien in die Prozesse der Unternehmen und der Finanzverwaltung. Welche Szenarien sind hier realistisch?
Alfred Heiter: Die Digitalisierung ist in den österreichischen Unternehmen und der Finanzverwaltung in den letzten Jahren weit fortgeschritten. Informationstechnologie kann Unternehmen einerseits transparenter machen, andererseits tragen die zunehmenden Datenmengen auch zur Komplexität bei. Die Finanzverwaltung kann Informationstechnologie dazu nutzen, Verfahren zu beschleunigen und Betriebsprüfungen gezielter durchzuführen. Das sollte zu mehr Effizienz führen.
BFGjournal: Welche langfristigen Bestrebungen verfolgt die Industriellenvereinigung bei ihrer Steuerpolitik?
Alfred Heiter: Ziel der Industriellenvereinigung ist ein faires Steuersystem, das Wohlstand und Wachstum fördert. Dies verlangt eine regelmäßige Überprüfung, ob die aktuellen Regelungen den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht werden. Die Abgabenlast von derzeit rund 43 % des BIP sollte auf ein Niveau gesenkt werden, das den Menschen innerhalb und außerhalb von Unternehmen größtmögliche Freiheit bietet. Das Steuersystem sollte möglichst einfach in der Anwendung und die Steuergesetze sollten klar, einfach und verständlich sein. Ein effizienter Vollzug und reibungslose Außenprüfungen sind ebenfalls Ziele der Steuerpolitik der Industriellenvereinigung.
1) Mein Ziel für heuer ist (beruflich oder privat) …
… meine (körperliche) Fitness zu erhalten und einige (nicht berufliche) Bücher zu lesen. 2) Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?
„Der Prozess“ von Franz Kafka. 3) Das größte Vergnügen für mich ist …
… gemeinsam mit meiner Frau die Natur oder ein gutes Essen zu genießen. 4) Welche Persönlichkeit würden Sie gerne näher kennenlernen?
Papst Franziskus. 5) Nach der Arbeit …
… verbringe ich die (kurze) Zeit mit meiner Frau und beim Sport.
Mag. Alfred Heiter ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie seit 2014 Bereichsleiter für Finanzpolitik & Recht der Industriellenvereinigung (IV). Sein Aufgabengebiet umfasst Steuerpolitik, Unternehmensfinanzierung und rechtspolitische Themen, insbesondere Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht. Davor war Heiter bei einer Big-Four-Kanzlei als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in der Internen Revision eines Industrieunternehmens tätig.
BFGjournal: Die „digitale Wirtschaft“ ist in aller Munde. Wo sollen vor dem Hintergrund von Amazon, Google & Co in Zukunft Steuern gezahlt werden?
Alfred Heiter: Im Zusammenhang mit der Frage, wo Gewinnsteuern gezahlt werden sollen, wird regelmäßig der Begriff „Ort der Wertschöpfung“ strapaziert. Wertschöpfung wurde im Steuerrecht jedoch bisher nicht definiert. Sie erstreckt sich über die gesamte Unternehmenstätigkeit; diese beginnt bei den Beschaffungsmärkten, setzt sich an den Produktionsstandorten fort und endet schließlich bei den Absatzmärkten. Welcher dieser Orte wie viel zur Wertschöpfung eines Unternehmens beiträgt, ist schwer zu beurteilen und letztendlich eine politische Entscheidung. Ein exportorientiertes Land wie
Österreich müsste daran interessiert sein, dass am bisherigen Prinzip der Besteuerung, nämlich am Hauptsitz des Unternehmens, der auch regelmäßig der Produktionsstandort ist, weiterhin festgehalten wird.
BFGjournal: Im internationalen Steuerrecht wurden bilaterale Steuerabkommen versus multilaterale Vereinbarungen diskutiert. Welche Perspektiven sehen Sie hier?
Alfred Heiter: Bilaterale Steuerabkommen gibt es seit den 1920er-Jahren. Seither hat sich ein dichtes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen entwickelt. Österreich hat derzeit mit mehr als 90 Staaten solche DBA abgeschlossen. Solange das Steuerrecht in der Hoheit der einzelnen Nationalstaaten verbleibt, wird auch vom System der DBA nicht wirklich abgewichen werden können. Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD wurde erstmals ein multilaterales Abkommen, das „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ – kurz MLI – entwickelt und inzwischen von 82 Staaten unterzeichnet. Das MLI bietet jedoch für die einzelnen Vertragsstaaten zahlreiche Optionen, wodurch es unterm Strich eine Sammlung von vielen, im Detail unterschiedlichen bilateralen Abkommen darstellt. Als Vorläufer kann auch das OECD-Musterabkommen gesehen werden, das zwar niemals verbindlich war, aber dennoch von den meisten Staaten als Vorlage für DBA verwendet wird.
BFGjournal: Sie sind auch Mitautor eines Werks über BEPS – ein Begriff, der derzeit ebenfalls in aller Munde ist. Erachten Sie als Vertreter der Industrie die aktuellen Bekämpfungsinstrumente für notwendig, ausreichend oder gar überschießend?
Alfred Heiter: Das österreichische Steuerrecht hat bereits lange vor BEPS zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Gestaltungen enthalten. Die Umsetzungder Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) der Europäischen Union, in der viele Anti-BEPS-Maßnahmen enthalten sind, hat daher in Österreich nur geringfügige Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich gemacht. Die österreichischen Industrieunternehmen sind nicht nur steuerehrlich, es werden auch kaum Praktiken der sogenannten „aggressiven Steuerplanung“ angewandt, was auch von der Finanzverwaltung bestätigt wird. Unter diesem Gesichtspunkt sind die aktuellen Bekämpfungsinstrumente jedenfalls ausreichend. Jede weitere Maßnahme bringt kaum Mehraufkommen für den Fiskus, bedeutet aber zusätzliche administrative Belastung für die steuerehrlichen Unternehmen.
Zudem sind die Maßnahmen der ATAD nicht unbedingt zielgerichtet, bedeuten also mehr Komplexität, ohne das eigentliche „Problem“ zu lösen. Positiv am BEPS-Projekt ist, dass zumindest in den anderen OECD-Staaten ein ähnliches Niveau wie in Österreich geschaffen und damit Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird.
BFGjournal: Wie steht die Industriellenvereinigung zur Besteuerung des Faktors Arbeit?
Alfred Heiter: Der Faktor Arbeit stellt für Industrieunternehmen einen bedeutenden Kostenfaktor dar. Qualifizierte Mitarbeiter sind eine Schlüsselressource und werden daher auch gerne gut bezahlt. Die lohnabhängigen Abgaben stellen jedoch eine zusätzliche Belastung dar, die im internationalen Vergleich sehr hoch ist. Der sogenannte „tax wedge“, also jener Teil an den gesamten Personalkosten, der in Form von Abgaben an den Staat gezahlt wird, beträgt fast 50 %. Österreich liegt mit diesem Wert weltweit an dritter Stelle. Das ist für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sicher nicht förderlich. Wir sehen Möglichkeiten zur Reduktion der Lohnnebenkosten sowohl im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge (zB Unfallversicherung) als auch bei jenen lohnabhängigen Abgaben, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Als Beispiel für letzteres sei der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds genannt.Es gibt keinen Grund, warum die Unternehmen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber diesen finanzieren sollten.
BFGjournal: Eine weitere Frage zum Thema Arbeit, aber aus außersteuerlicher Sicht. Der inzwischen beschlossene Initiativantrag zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes („Zwölf-Stunden-Tag“) sorgt derzeit für gehörigen Zündstoff. Wie steht die Industrie dazu? Und wie beurteilen Sie die Vorgehensweise, derart „heikle“ Gesetze ohne Einbindung der Sozialpartner und ohne Begutachtung in Kraft zu setzen?
Alfred Heiter: Seit beinahe 15 Jahren wurde das Thema Flexibilisierung auf verschiedenen Ebenen diskutiert und verhandelt. Die Sozialpartner haben nach jahrelangen Verhandlungen aber kein Ergebnis erzielt – obwohl im Juni 2017 (im Gegenzug zur vereinbarten Erhöhung des Mindestlohns) bereits ein de facto ausverhandeltes Papier vorlag. Schon die vorherige, SPÖ-geführte Regierung hatte angekündigt, bei einer Nichteinigung das Thema selbst in die Hand zu nehmen. Jetzt hat die Regierung gehandelt. Die beschlossene Modernisierung der Arbeitszeit ist ein sinnvolles und notwendiges Element, um den Industrie- und Beschäftigungsstandort zu stärken sowie wettbewerbsund zukunftsfähig zu gestalten. Mit flexiblen Arbeitszeiten kann auf die betrieblichen Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schneller und unbürokratischer reagiert werden. Es geht nicht darum, dass generell länger gearbeitet werden soll. Der gesetzliche Acht-Stunden-Tag sowie die 40-Stunden-Woche bleiben
auch in Zukunft erhalten. Der neue Rahmen schafft vielmehr eine faire rechtskonforme Lösung für die in vielen Unternehmen gelebte Realität.
BFGjournal: Die Industriellenvereinigung tritt für eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5 % ein. Nicht alle Interessenvertretungen, insbesondere jene, welche die Arbeitnehmer vertreten, teilen diese Forderung. Wie laufen die Gespräche? Wird es zu einer Einigung kommen? Läuft eine derartige Forderung nicht Gefahr, dass insbesondere beiArbeitnehmern der Eindruck erweckt wird, überproportional mit Ertragsteuern belastet zu sein? Wird dadurch der soziale Friede gefährdet?
Alfred Heiter: Die letzte Senkung der Körperschaftsteuer liegt mehr als zehn Jahre zurück; 2005 wurde sie von 34 % auf 25 % gesenkt. Der Einkommensteuertarif hingegen wurde zwischenzeitlich zweimal gesenkt. Zusätzlich wurden zahlreiche weitere Maßnahmen getroffen, um vor allem niedrige Einkommen zu entlasten. Andererseits wurde die Kapitalertragsteuer, die immer im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer gesehen werden muss, erhöht.
Die Industriellenvereinigung fordert eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5 % für nicht entnommene Gewinne. Das kommt direkt den Unternehmen, also auch allen in den Unternehmen Beschäftigten zugute. Die Eigentümer werden nicht begünstigt, weil bei einer Ausschüttung die restlichen 12,5 % an Steuer fällig werden. Die Entlastung der nicht entnommenen Gewinne stärkt die Eigenkapitalausstattung und fördert Investitionen. Dadurch werden bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Außerdem zeigen empirische Studien, dass jeder Euro Körperschaftsteuerentlastung zirka 0,5 Euro Erhöhung der Lohnsumme induziert.
Generell sollte endlich damit Schluss gemacht werden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ständig gegeneinander auszuspielen. Ein Unternehmen ist die Summe seiner Beschäftigten, der Eigentümer und des Managements. Das Wohl des Unternehmens betrifft daher stets alle drei Gruppierungen.
BFGjournal: Kürzlich wurde das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) beschlossen. Sind sie mit den Maßnahmen zufrieden?
Alfred Heiter: Das Jahressteuergesetz 2018 enthält einige sehr positive Maßnahmen, die auch von der Industriellenvereinigung seit vielen Jahren gefordert wurden. Dazu gehören die Ausweitung des Auskunftsbescheides, auch unter dem Schlagwort Advance Ruling bekannt, sowie die Kodifizierung des Horizontal Monitorings. Auch das Konzept des Jahressteuergesetztes, dass Änderungen im Steuerrecht nur mehr einmal jährlich mit ausreichender Begutachtungsfrist und einem halben Jahr Vorlaufzeit erfolgen sollen, ist sehr zu begrüßen.
Die Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive war europarechtlich geboten. Wenngleich die Richtlinie zwar in den meisten Punkten eins zu eins umgesetzt wurde, werden einige Maßnahmen übererfüllt, wird also „Gold Plating“ betrieben. So hätte man zum Beispiel den Methodenwechsel im Körperschaftsteuergesetz gänzlich streichen können.
BFGjournal: Viele der Maßnahmen, etwa die neue Zurechnungsbesteuerung des § 10a KStG, betreffen die Eindämmung des Missbrauchs. Sind die Maßnahmen ausreichend?
Alfred Heiter: Wie bereits erwähnt, sind im österreichischen Steuerrecht seit Langem Maßnahmen gegen Missbrauch vorgesehen. Die neue Regelung der Zurechnungsbesteuerung wäre aus österreichischer Sicht gar nicht notwendig gewesen, weil das Körperschaftsteuergesetz bereits den Methodenwechsel bei Niedrigbesteuerung von Passiveinkünften ausländischer Tochtergesellschaften vorgesehen hat. Diese Maßnahme hatte den gleichen Effekt wie die Hinzurechnungsbesteuerung, abgesehen vom Zeitpunkt, wann die Maßnahme greift. So gesehen ändert sich im österreichischen Steuerrecht nicht allzu viel. Neue Regelungen bedeuten jedoch immer ein gewisses Auslegungsvakuum, das heißt, es gibt noch keine Rechtsprechung und wenig Literatur zu den konkreten Bestimmungen, was wiederum zusätzliche Unsicherheit für den Steuerpflichtigen bedeutet.
Generell sollte das Ausmaß des Missbrauchs nicht überbewertet werden. In Österreich gibt es diesen praktisch nicht. Auch die Beträge zum Ausmaß der Steuervermeidung, die auf europäischer oder internationaler Ebene kolportiert werden, entpuppen sich bei näherer Betrachtung als reine Fantasiezahlen.
BFGjournal: Sehen Sie im Allgemeinen Auswirkungen auf den Steuer- und Wirtschaftsstandort Österreich?
Alfred Heiter: Die Maßnahmen des Jahressteuergesetzes 2018 tragen sicher zu einer Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich bei, weil sie einerseits mehr Rechts- und Planungssicherheit schaffen und andererseits mit der Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive – die auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss – Wettbewerbsgleichheit geschaffen wird. Allerdings kann dies nur als erster Schritt gesehen werden. Eine massive Senkung der Körperschaftsteuer, vorzugsweise auf nicht entnommene Gewinne, würde dem Steuer- und Wirtschaftsstandort Österreich einen gewaltigen Schub nach vorne bringen.
BFGjournal: Im geplanten neuen Einkommensteuergesetz sollen die Einkunftsarten reduziert, die Gewinnermittlung vereinfacht und Ausnahmen abgeschafft werden. Wie stehen Sie dazu? Was wären Ihre Wünsche an den Steuergesetzgeber?
Alfred Heiter: Eine Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes wäre jedenfalls wünschenswert. Wie viele der angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, wird sich weisen. Jede Ausnahme im Steuerrecht hat eine Geschichte und eine Interessengruppe, die diese Ausnahme betrifft. Die Abschaffung der Ausnahmen wird daher sicher eine politische Herausforderung. Aus Sicht der Industriellenvereinigung gibt es einige Punkte, die verbessert werden könnten, zum Beispiel die Regelungen die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung betreffend oder auch das Abzugsverbot von Gehältern über 500.000 Euro. Diese Maßnahme ist erstens nicht zielgerichtet, bringt zweitens kaum Mehraufkommen, ist drittens standortschädlich und viertens auch in der Anwendung sehr komplex.
BFGjournal: Die Digitalisierung bringt neue Technologien in die Prozesse der Unternehmen und der Finanzverwaltung. Welche Szenarien sind hier realistisch?
Alfred Heiter: Die Digitalisierung ist in den österreichischen Unternehmen und der Finanzverwaltung in den letzten Jahren weit fortgeschritten. Informationstechnologie kann Unternehmen einerseits transparenter machen, andererseits tragen die zunehmenden Datenmengen auch zur Komplexität bei. Die Finanzverwaltung kann Informationstechnologie dazu nutzen, Verfahren zu beschleunigen und Betriebsprüfungen gezielter durchzuführen. Das sollte zu mehr Effizienz führen.
BFGjournal: Welche langfristigen Bestrebungen verfolgt die Industriellenvereinigung bei ihrer Steuerpolitik?
Alfred Heiter: Ziel der Industriellenvereinigung ist ein faires Steuersystem, das Wohlstand und Wachstum fördert. Dies verlangt eine regelmäßige Überprüfung, ob die aktuellen Regelungen den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht werden. Die Abgabenlast von derzeit rund 43 % des BIP sollte auf ein Niveau gesenkt werden, das den Menschen innerhalb und außerhalb von Unternehmen größtmögliche Freiheit bietet. Das Steuersystem sollte möglichst einfach in der Anwendung und die Steuergesetze sollten klar, einfach und verständlich sein. Ein effizienter Vollzug und reibungslose Außenprüfungen sind ebenfalls Ziele der Steuerpolitik der Industriellenvereinigung.
1) Mein Ziel für heuer ist (beruflich oder privat) …
… meine (körperliche) Fitness zu erhalten und einige (nicht berufliche) Bücher zu lesen.
2) Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?
„Der Prozess“ von Franz Kafka.
3) Das größte Vergnügen für mich ist …
… gemeinsam mit meiner Frau die Natur oder ein gutes Essen zu genießen.
4) Welche Persönlichkeit würden Sie gerne näher kennenlernen?
Papst Franziskus.
5) Nach der Arbeit …
… verbringe ich die (kurze) Zeit mit meiner Frau und beim Sport.