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BFGjournal Einkommensteuer

Erfassung von Rückzahlungen der Pflichtbeiträge im Veranlagungsverfahren

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bei Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, die gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, ist ein Siebentel der Bezüge mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs 1 EStG zu versteuern. Diese eindeutige Regelung des § 41 Abs 4 letzter Satz EStG erlaubt keine Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen.

Entscheidung: BFG 8. 5. 2018, RV/7105786/2017
Norm: § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG

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