Dr. Sabine Schmidjell-Dommes im BFGjournal zu Gast
Dr. Sabine Schmidjell-Dommes ist seit 1. 12. 2016 Leiterin der Abteilung für Internationales Steuerrecht (IV/8) im Bundesministerium für Finanzen. Dabei ist sie nicht nur für das internationale Steuerrecht im engeren Sinne, sondern auch für das Gebiet der Verrechnungspreise verantwortlich.
BFG: Ohne Mitwirkung des anderen Elternteils im Zuschussbewilligungsverfahren gewährt die GKK de facto den Zuschuss für Alleinstehende
Ohne Mitwirkung des anderen Elternteils im Zuschussbewilligungsverfahren hat die Sozialversicherungsbehörde de facto ein Verfahren für alleinstehende Elternteile geführt, sodass eine Festsetzung eines Rückzahlungsbetrages für bezogene Zuschüsse der vom VfGH aufgehobenen Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 KBGG unterfiele.
Prof. Dr. Stefan Bendlinger im BFGjournal zu Gast
2015 wurde Dr. Stefan Bendlinger in der Kategorie Internationales Steuerrecht zum Steuerberater des Jahres gewählt. Bendlinger ist in facheinschlägigen Gremien in Österreich und im Ausland vertreten, so zB im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Frankfurt oder im Business and Industry Advisory Committee der OECD (BIAC) in Paris.
Ausdrückliche schriftliche Erklärung notwendig für Verzicht gemäß § 22 Abs 6 UStG
Ein gemäß § 22 UStG pauschalierter Landwirt hat bei Überschreiten der Erwerbsschwelle gemäß Art 1 Abs 4 Z 1 lit b iVm Z 2 UStG den innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern. Er ist aber mit den damit zusammenhängenden Vorsteuern gemäß § 22 UStG abpauschaliert.
BFG: Wiederaufnahme und Tankkarten
Die Sanierung eines Wiederaufnahmebescheides durch Ergänzung der Wiederaufnahmsgründe mithilfe der Begründung der Beschwerdevorentscheidung ist möglich, wenn im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich vorhanden war.
BFG: Bewertung eines „ertragslosen“ land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 32 ff BewG ist es unerheblich, ob der konkrete landwirtschaftliche Betrieb positive Reinerträge erwirtschaftet bzw wie hoch die Erträge real sind. Es muss auch kein Nachweis darüber erbracht werden, dass in einem durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb geringere oder höhere Erträge erzielt werden als im Vergleichsbetrieb, da der Einheitswert auf Basis der Bodenschätzungsergebnisse und im Vergleich zum entsprechenden Vergleichs- oder Untervergleichsbetrieb zu ermitteln ist.
BFG: Festsetzung der Einkommensteuer gemäß § 100 Abs 3 EStG statt Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG
Eine Abänderung eines Steuerbescheides gemäß § 100 Abs 3 EStG in einen Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG durch das BFG wäre als Austausch der „Sache“ anzusehen. Eine solche Änderung würde die Abänderungsbefugnis iSd § 279 Abs 1 BAO überschreiten und ist unzulässig. Wurde daher ein Bescheid gemäß § 100 Abs 3 EStG zu Unrecht erlassen, ist er im Beschwerdeverfahren ersatzlos aufzuheben.
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
Die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld ist gemäß § 18 Abs 3 KBGG eine Abgabe nach § 1 BAO. Es finden daher die Verjährungsbestimmungen der BAO Anwendung.
Abstellung auf den jeweiligen Studienabschnitt, nicht auf die Gesamtstudienzeit
Wird ein Studienabschnitt innerhalb der vom FLAG für diesen vorgesehenen Zeit (also idR Mindeststudienzeit plus „Toleranzsemester“) nicht abgeschlossen, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe weg.
Berechnung des Rückforderungsbetrages der Familienbeihilfe strittig
Bezieht eine Person Familienbeihilfe für mehrere Kinder, so umfasst im Fall der Rückforderung der Familienbeihilfe für ein Kind der Rückforderungsbetrag auch Überbezüge an Erhöhungsbeträgen gemäß § 8 Abs 3 FLAG, welche für dieses Kind und die übrigen Kinder gewährt wurden.
Beginn des Zivildienstes iZm Beendigung des Familienbeihilfenanspruchs
Unbeschadet der Rückwirkungsfiktion des § 11 Abs 2 ZDG ist bei Zivildienern in Bezug auf § 10 Abs 1 FLAG auf den Tag des tatsächlichen Dienstantritts abzustellen. Vor dem tatsächlichen Dienstantritt sind Zivildiener in ihrer zeitlichen Disposition nicht eingeschränkt, sie können weiterhin einer Berufsausbildung nachgehen.
BFG: Zuordnung einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche
Eine für die Errichtung von Passivhäusern vorgesehene Grundstücksfläche, die zum Stichtag noch landwirtschaftlich genutzt wurde, kann bereits dem Grundvermögen zugeordnet werden, auch wenn der Flächenwidmungsplan erst später abgeändert wird.




