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BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Festsetzung der Einkommensteuer gemäß § 100 Abs 3 EStG statt Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Eine Abänderung eines Steuerbescheides gemäß § 100 Abs 3 EStG in einen Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG durch das BFG wäre als Austausch der „Sache“ anzusehen. Eine solche Änderung würde die Abänderungsbefugnis iSd § 279 Abs 1 BAO überschreiten und ist unzulässig. Wurde daher ein Bescheid gemäß § 100 Abs 3 EStG zu Unrecht erlassen, ist er im Beschwerdeverfahren ersatzlos aufzuheben.

Entscheidung: BFG 28.05.2019, RV/7101297/2017, Revision zugelassen.

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