Staatliche Unterstützungsleistungen und COVID-19-bedingte Mietzinsminderungen
Vom Umsatz- und Verlustersatz bis hin zu Fixkostenzuschüssen – diverse staatliche Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 mindern. Vermieter, die wegen Betriebsschließungen keine Mietzinse lukrieren, wollen nun auf diese staatlichen Unterstützungsleistungen ihrer Mieter zugreifen.
Verlängerung des Umsatzersatzes
In der Pressekonferenz vom 2. 12. 2020 wurde eine Verlängerung des Umsatzersatzes angekündigt: geschlossene Betriebe erhalten 50 %; die Beantragung soll ab 16. 12. via FinanzOnline möglich sein.
Erweiterter Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II beantragbar
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den vom erweiterten Lockdown betroffenen Unternehmen bis zu 80 % ihres Umsatzes ersetzt. Die Beantragung erfolgt ab 23. 11. 2020, Nachmittag, über FinanzOnline.
Umsatzersatz für Gastro und Hotellerie + für Handel und körpernahe Dienstleistungen
Am 14. 11. 2020 wurde eine Erweiterung der Staatshilfen auf diejenigen angekündigt, die aufgrund des zweiten harten Lockdowns ihren Betrieb schließen müssen.
Umsatzersatz für behördlich geschlossene österreichische Unternehmen
Das am 31. 10. 2020 bei der Pressekonferenz der Regierung verkündete Instrument ersetzt behördlich geschlossenen österreichischen Unternehmen bis zu 80 % ihres Umsatzes.