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Umsatzersatz für Gastro und Hotellerie + für Handel und körpernahe Dienstleistungen

(Bild: © iStock/Axel Bueckert)

Quelle: Pressemitteilung des BMF vom 14. 11. 2020.

Am 14. 11. 2020 wurde eine Erweiterung der Staatshilfen auf diejenigen angekündigt, die aufgrund des zweiten harten Lockdowns ihren Betrieb schließen müssen.

Die Hilfen im Überblick

Umsatzersatz für Gastronomie und Hotellerie: Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 % ihres Nettoumsatzes ersetzt. Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Aktuell wurden 30.041 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Mio Euro eingereicht. Davon werden über 800 Mio Euro in den kommenden Tagen ausgezahlt bzw wurden die ersten Beträge bereits ausbezahlt.

Umsatzersatz + für Handel und körpernahe Dienstleistungen: Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen: Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker, werden für die Zeit der Schließung 80 % des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wie etwa Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf und Nachholeffekten, wird der Handel differenziert betrachtet. Grundsätzlich werden 40 % des Umsatzes erstattet werden. Bereiche mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware werden zu einem höheren Anteil ersetzt als jene Bereiche, wo die Waren keinen oder kaum Wertminderungen unterliegen und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind. Die genauen Listen und Abgrenzungen werden derzeit finalisiert und die technischen Arbeiten für die Abwicklung sind in Umsetzung.

Aufgrund der damit verbundenen Komplexität müssen einige technische Anpassungen vorgenommen werden. Bis dahin wird die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline vorübergehend nicht möglich sein.

Fixkostenzuschuss: Für Unternehmen, die von den Maßnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Coronavirus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss eine wirksame Wirtschaftshilfe. Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet: Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (zB bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.

Beide Versionen sind in Finalisierung. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkostenzuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.