DBA | Quellensteuerentlastung – Update zu Ansässigkeitsbescheinigungen
Österreichische Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen an ausländische Vertragspartner. § 99 EStG sieht dabei für bestimmte Arten von Zahlungen eine Abzugsteuereinbehaltspflicht vor. Bei Ansässigkeit des Vertragspartners in einem DBA-Vertragsstaat kann aber oftmals direkt bei der Zahlung eine Abzugsteuerentlastung vorgenommen werden (sog. „Quellensteuerentlastung“). Mit Erlass vom 19. Dezember 2025 (GZ 2025-1.046.929) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bisherige Verwaltungspraxis zur Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung neu geregelt. Der Erlass ersetzt die bisherige Information vom 29. Februar 2024 und enthält insbesondere Klarstellungen zur elektronischen Signatur sowie zur Anerkennung ausländischer Formulare.
FASTER | EU-weite Einigung auf schnellere QuSt-Rückerstattung
Am 14. Mai 2024 haben sich die EU Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden aus öffentlich gehandelten Aktien und bestimmte Zinsen aus öffentlich gehandelten Anleihen, geeinigt. Die Richtlinie verpflichtet in Zukunft die Mitgliedsstaaten, im Rahmen eines automatisierten Verfahrens, Ansässigkeitsbescheinigungen innerhalb von 14 Kalendertagen auszustellen.
QUELLENSTEUER | Keine Rückerstattung für Ehegattengemeinschaft
Beziehen Ehegatten Kapitaleinkünfte auf einem Gemeinschaftsdepot, so stehen ihnen diese nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht jeweils anteilig zu. Ein in der Schweiz ansässiges Ehepaar brachte bezüglich österreichischer Quellensteuern einen gemeinsamen Rückerstattungsantrag ein. Das Finanzamt wies diesen ab. Letztendlich hatte das österreichische Höchstgericht über die Frage der Abkommenslegitimation von Ehegatten zu entscheiden.
EAS: Keine Quellenentlastung bei bloß mittelbarer aktiver gewerblicher Tätigkeit
EAS-Auskunft 3422 des BMF vom 7. 1. 2020.
EuGH: Unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Pensionsfonds
EuGH zur Regelung eines Mitgliedstaates, die es gebietsansässigen Pensionsfonds ermöglicht, ihren steuerpflichtigen Gewinn dadurch zu vermindern, dass sie die Rücklagen für die Zahlung von Pensionen abziehen und die auf die Dividenden erhobene Steuer auf die Körperschaftsteuer anrechnen.





