Kleinunternehmerbefreiung bei unterjähriger Wohnsitzverlegung
(E. S.) – Verlegt ein Unternehmer seinen einzigen Wohnsitz unterjährig aus dem Ausland nach Österreich, so ist die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG im Inland nur auf Leistungen anwendbar, die hier nach Begründung der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit erbracht wurden.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.