X
Digital
BFGjournal Umsatzsteuer

Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuer­pflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.

Damit ist klar, dass die unechte Befreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG jene des § 6 Abs 1 Z 6 konsumiert, solange die Kleinunternehmerschwelle nicht überschritten oder auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet wurde. Letztlich ist Sinn und Zweck des § 6 Abs 1 Z 27 UStG insb eine Verwaltungsvereinfachung (so auch Rattinger in Melhardt/Tumpel, UStG 2 [2015] § 6 Rz 660). Echte Steuerbefreiungen von dieser Vereinfachung auszunehmen, liefe dem Regelungszweck zuwider.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.