EuGH: Gerichtszuständigkeit bei Vertragsabschluss mit Verbrauchern
Art 1 Abs 2 RL 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine Vertragsklausel wie die im Ausgangsverfahren streitige, die hinsichtlich der Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien allgemein auf das einschlägige nationale Recht verweist, nicht vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist.
Gerichtszuständigkeit bei Zusammentreffen von Finanzvergehen
Treffen Finanzvergehen nach § 35 Abs 1 bis 3 FinStrG mit solchen nach § 44 Abs 1 FinStrG zusammen, ist die originäre gerichtliche Zuständigkeit dann gegeben, wenn entweder die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge die Zuständigkeitsgrenze des § 53 Abs 1 FinStrG oder der auf die Finanzvergehen nach § 35 Abs 1 bis 3 FinStrG entfallende strafbestimmende Wertbetrag jene des § 53 Abs 2 FinStrG übersteigt.