Änderung des Flächenwidmungsplans ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Wird nach einer Änderung des Flächenwidmungsplans freiwillig ein Tauschvertrag abgeschlossen, liegt keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG vor. Durch das 1. StabG 2012 wurde eine Reform der Besteuerung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen im EStG vorgenommen.
Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Wird nach einer Änderung des Flächenwidmungsplanes freiwillig ein Tauschvertrag abgeschlossen, liegt keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG vor.