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Steuerliche Gastro-Erleichterungen nun in Gesetzesform

Erleichterungen für Schaumwein und nicht-alkoholische Getränke. (Bild: © 8020) Erleichterungen für Schaumwein und nicht-alkoholische Getränke. (Bild: © 8020)

Wien – Die Koalition hat am Mittwoch im Nationalrat einen Gesetzesantrag eingebracht, der die steuerlichen Erleichterungen für die Gastronomie determiniert. Demnach fällt die Schaumweinsteuer, wird die Mehrwertsteuer auf nicht-alkoholische Getränke gesenkt, können Geschäftsessen zu einem höheren Grad abgesetzt werden und werden Essensgutscheine weiter privilegiert.

Derzeit sind Essensbons für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zur Verfügung stellen, bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte konsumiert werden. Dieser Betrag wird auf acht Euro angehoben. Bei Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden, geht die Steuerbefreiung aktuell nur bis zu einem Wert von 1,10 Euro, der auf zwei Euro erhöht wird.

Was Geschäftsessen angeht, wird auf eine befristete Regelung gesetzt. Ab dem 1. Juli bis zum Jahresende werden 75 statt 50 Prozent absetzbar sein.

Der Mehrwertsteuersatz auf alkoholfreie Getränke wird auf zehn Prozent halbiert. Bisher galt dieser Wert nur auf tierische Milch und Leitungswasser. Betroffen ist die Abgabe von „offenen nichtalkoholischen Getränken“. Damit sind freilich nicht nur direkt ausgeschenkte Getränke gemeint sondern auch solche, die typischerweise vom Gastronomen oder dem Kunden im Zuge des Erwerbs unmittelbar geöffnet werden. Nicht umfasst sind etwa Getränke in Automaten oder in Supermärkten, sehr wohl aber in Kantinen oder an Würstelständen.

Mit 1. Juli wird die Schaumweinsteuer auf null gesetzt. Der Wegfall der Steuerbelastung (Schaumweinsteuer und Umsatzsteuer) beträgt laut Gesetzeserläuterungen 90 Cent je 0,75 Liter-Flasche.

Das Gesetz wurde heute dem zuständigen Ausschuss zugewiesen und wird in einer der nächsten Nationalratssitzungen beschlossen. (APA)

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