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Dienstwohnungen bis 30 Quadratmeter kein Sachbezug – Verordnung da

Wien (APA) – Dienstwohnungen für Mitarbeiter stellen bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern laut einer nun vorliegenden Verordnung des Finanzministeriums keinen Sachbezug dar. Mitarbeiter müssen dafür also auch keine Steuer abführen. Von der heimischen Tourismuswirtschaft wird diese „Klarstellung“ begrüßt.

„In kaum einer anderen Branche sind Wohnungen für Mitarbeiter so notwendig wie im Tourismus“, so die für Tourismus zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag in einer Presseaussendung. Damit werde ein Job im Tourismus wieder etwas attraktiver.

Die steuerliche Einstufung von Dienstwohnungen war bisher nicht klar geregelt, es musste in jedem Einzelfall begründet werden, warum eine rasche Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer erforderlich war. Es oblag somit den Finanzbehörden, eine Dienstwohnung als Sachbezug zu werten – im schlimmsten Fall mit Steuernachzahlungsverpflichtungen für die Beschäftigten.

„Wir erwarten, dass die neue Verordnung nunmehr alle Rechtsunsicherheiten beseitigt“, befanhd Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollen von dieser Steuerbegünstigung profitieren.

„Eine Dienstwohnung ist kein persönlicher Vorteil, sondern für die Arbeit auf Saison unverzichtbar. Das ist jetzt ein für alle Mal klargestellt“, begrüßt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die neue Verordnung.

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