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Wien (APA) – Dienstwohnungen fĂĽr Mitarbeiter stellen bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern laut einer nun vorliegenden Verordnung des Finanzministeriums keinen Sachbezug dar. Mitarbeiter mĂĽssen dafĂĽr also auch keine Steuer abfĂĽhren. Von der heimischen Tourismuswirtschaft wird diese „Klarstellung“ begrĂĽĂźt.
„In kaum einer anderen Branche sind Wohnungen fĂĽr Mitarbeiter so notwendig wie im Tourismus“, so die fĂĽr Tourismus zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (Ă–VP) am Freitag in einer Presseaussendung. Damit werde ein Job im Tourismus wieder etwas attraktiver.
Die steuerliche Einstufung von Dienstwohnungen war bisher nicht klar geregelt, es musste in jedem Einzelfall begrĂĽndet werden, warum eine rasche VerfĂĽgbarkeit der Mitarbeiter im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer erforderlich war. Es oblag somit den Finanzbehörden, eine Dienstwohnung als Sachbezug zu werten – im schlimmsten Fall mit Steuernachzahlungsverpflichtungen fĂĽr die Beschäftigten.
„Wir erwarten, dass die neue Verordnung nunmehr alle Rechtsunsicherheiten beseitigt“, befanhd Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Ă–sterreich (WKĂ–). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollen von dieser SteuerbegĂĽnstigung profitieren.
„Eine Dienstwohnung ist kein persönlicher Vorteil, sondern fĂĽr die Arbeit auf Saison unverzichtbar. Das ist jetzt ein fĂĽr alle Mal klargestellt“, begrĂĽĂźt Michaela Reitterer, Präsidentin der Ă–sterreichischen Hoteliervereinigung (Ă–HV), die neue Verordnung.