Dienstwohnungen bis 30 Quadratmeter kein Sachbezug – Verordnung da
Wien (APA) – Dienstwohnungen für Mitarbeiter stellen bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern laut einer nun vorliegenden Verordnung des Finanzministeriums keinen Sachbezug dar. Mitarbeiter müssen dafür also auch keine Steuer abführen. Von der heimischen Tourismuswirtschaft wird diese „Klarstellung“ begrüßt.