EuGH: Erstmalige Auferlegung von finanziellen Sanktionen gemäß Art 260 Abs 3 AEUV
Der Gerichtshof nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art 260 Abs 3 AEUV vor, der es ermöglicht, einem Mitgliedstaat, der gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Union mitzuteilen, eine finanzielle Sanktion aufzuerlegen.