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OECD veröffentlicht Konsultationsdokument zur Überprüfung der länderbezogenen Berichterstattung

Welt Amtshilfe (Bild: © iStock)

Pressemitteilung der OECD vom 6. 2. 2020 zum veröfffentlichten Konsultationsdokument betreffend BEPS-Aktionspunkt 13.

Im Rahmen der laufenden Arbeit des Inclusive Frameworks bittet die OECD die Öffentlichkeit um Kommentare zur Überprüfung des Mindeststandards des BEPS-Aktionspunkts 13.

Mit BEPS-Aktionspunkt 13 wurde ein dreistufiger Standardansatz für die Verrechnungspreisdokumentation festgelegt, der einen Country-by-Country-Bericht (CbC-Bericht) enthält, in dem Einzelheiten zu Umsatzerlösen, Ergebnis vor Steuern, Steuerrückstellungen und andere Informationen der MNE-Gruppe, die für eine Risikobeurteilung auf hoher Ebene relevant sind. Die länderbezogene Berichterstattung ist einer von vier BEPS-Mindeststandards, zu deren Umsetzung sich alle Mitglieder des Inclusive Frameworks verpflichtet haben.

Der BEPS-Aktionsbericht 13 enthielt auch die Anforderung, dass eine Überprüfung des CbC-Mindeststandards für die Berichterstattung bis Ende 2020 abgeschlossen sein muss.

Am 6. 2. 2020 hat das Inclusive Framework auf der OECD-Website ein öffentliches Konsultationsdokument zu Fragen veröffentlicht, zu denen Beiträge von Interessengruppen eingeholt werden sollen. Das Dokument zur öffentlichen Konsultation umfasst drei Kapitel:

  • Kapitel 1 enthält allgemeine Themen zur Umsetzung und Durchführung von BEPS-Aktionspunkt 13;
  • Kapitel 2 enthält Themen zum Umfang der CbC-Berichterstattung; und
  • Kapitel 3 enthält Themen, die den Inhalt eines CbC-Berichts betreffen.

Interessenten werden gebeten, ihre Kommentare bis spätestens Freitag, 6. 3. 2020, 18:00 Uhr (MEZ) zu übermitteln.

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