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Pressemitteilung der OECD vom 6. 2. 2020 zum veröfffentlichten Konsultationsdokument betreffend BEPS-Aktionspunkt 13.
Im Rahmen der laufenden Arbeit des Inclusive Frameworks bittet die OECD die Öffentlichkeit um Kommentare zur Überprüfung des Mindeststandards des BEPS-Aktionspunkts 13.
Mit BEPS-Aktionspunkt 13 wurde ein dreistufiger Standardansatz für die Verrechnungspreisdokumentation festgelegt, der einen Country-by-Country-Bericht (CbC-Bericht) enthält, in dem Einzelheiten zu Umsatzerlösen, Ergebnis vor Steuern, Steuerrückstellungen und andere Informationen der MNE-Gruppe, die für eine Risikobeurteilung auf hoher Ebene relevant sind. Die länderbezogene Berichterstattung ist einer von vier BEPS-Mindeststandards, zu deren Umsetzung sich alle Mitglieder des Inclusive Frameworks verpflichtet haben.
Der BEPS-Aktionsbericht 13 enthielt auch die Anforderung, dass eine Überprüfung des CbC-Mindeststandards für die Berichterstattung bis Ende 2020 abgeschlossen sein muss.
Am 6. 2. 2020 hat das Inclusive Framework auf der OECD-Website ein öffentliches Konsultationsdokument zu Fragen veröffentlicht, zu denen Beiträge von Interessengruppen eingeholt werden sollen. Das Dokument zur öffentlichen Konsultation umfasst drei Kapitel:
Interessenten werden gebeten, ihre Kommentare bis spätestens Freitag, 6. 3. 2020, 18:00 Uhr (MEZ) zu übermitteln.