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Erlass des BMF vom 6. 6. 2021, 2021-0.390.150.
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Spanien und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Spanien. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von spanischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.