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Finanzdienstleistungen: Kommission legt Gleichwertigkeitspolitik gegenüber Drittländern dar

Europäische Kommission (Bild: © iStock)

Die Europäische Kommission zog am 29. 7. 2019 Bilanz ihrer allgemeinen Vorgehensweise bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungsvorschriften. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument geworden, da sie das Zusammenwachsen der weltweiten Finanzmärkte und die Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden fördert.

Die EU bewertet den politischen Gesamtkontext und prüft, ob Drittlandsregelungen zu den gleichen Ergebnissen führen wie ihre eigenen Regelungen. Ein positiver Gleichwertigkeitsbeschluss – eine einseitige Maßnahme der Kommission – bedeutet, dass sich die EU-Behörden auf die Vorschriften und die Aufsicht eines Drittlands verlassen können, sodass Marktteilnehmer aus Drittländern, die in der EU aktiv werden, nur ein Regelwerk einzuhalten brauchen.

In der Mitteilung wird auch dargelegt, wie die jüngsten Neuerungen im EU-Recht das einheitliche EU-Regelwerk, die Aufsicht und die Überwachung noch wirksamer machen werden, während gleichzeitig die grenzüberschreitende Tätigkeit auf den globalen Märkten gefördert wird. Die Kommission hat bis zum 29. 7. 2019 über 280 Gleichwertigkeitsbeschlüsse zu 30 Ländern gefasst.

Die Kommission hat am 29. 7. 2019 Gleichwertigkeitsbeschlüsse für in Australien und Singapur verwaltete finanzielle Referenzwerte angenommen. In diesen Beschlüssen wird anerkannt, dass die rechtsverbindlichen Anforderungen für die Administratoren bestimmter Referenzzinssätze und Devisen-Referenzwerte in Australien und Singapur den in der VO (EU) 2016/1011 (Benchmark-Verordnung) festgelegten Anforderungen gleichwertig sind.

Zusätzlich hat die Kommission bestehende Gleichwertigkeitsbeschlüsse für Ratingagenturen in Hongkong, Japan, Mexiko und den Vereinigten Staaten ausgeweitet. Gleichzeitig hat sie auch erstmals bestehende Beschlüsse wieder aufgehoben.

Hiervon betreffen sind Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada und Singapur, die die in der EU-Verordnung über Ratingagenturen festgelegten Standards nach Änderung dieser Verordnung im Jahr 2013 nicht mehr erfüllen. Diese Länder haben angesichts des Umfangs der betroffenen Tätigkeit nach Gesprächen mit der Kommission beschlossen, auf die notwendigen legislativen Anpassungen zu verzichten.

⇒   Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

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