Finanzdienstleistungen: Kommission legt Gleichwertigkeitspolitik gegenüber Drittländern dar
Die Europäische Kommission zog am 29. 7. 2019 Bilanz ihrer allgemeinen Vorgehensweise bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungsvorschriften. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument geworden, da sie das Zusammenwachsen der weltweiten Finanzmärkte und die Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden fördert.

