stwolfi

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  • als Antwort auf: Lohnverrechnung #69414
    stwolfi
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    Darf ich fragen, wozu diese Info benötigt wird.
    Ich glaube nämlich kaum, dass diese Frage in dieses Forum gehört?!

    lg
    Wolfi

    als Antwort auf: Kontrolle durch KiAB #69313
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sabine!

    Abgesehen davon, ob im Gastgewerbe überhaupt jemand im Werkvertrag beschäftigt werden kann (ich wüsste nicht, welche Tätigkeit das wäre), muss der-/diejenige, der/die im Werkvertrag tätig ist, sowieso über eine Pflichtversicherung (höchstwahrscheinlich SVA) verfügen. Und wenn er das nachweisen kann, dann dürfte auch die KIAB nichts dagegen haben.

    lg
    Wolfi

    als Antwort auf: Familenbeihilfe Zuverdienstgrenze #69253
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Merlin!

    § 5 (1) FLAG besagt Folgendes:
    „Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18 Lebenjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 9.000 Euro übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer Betracht:
    a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; hiebei bleibt das zu versteuernde Einkommen für Zeiträume nach § 2 abs A lit d unberücksichtigt,
    b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehverhältnis,
    c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse.“

    Der 17-jährige HAK-Schüler erhält somit, obwohl er die Zuverdienstgrenze überschreitet, die Familienbeihilfe weiter.

    lg
    Wolfi

    als Antwort auf: Anspruch auf Elternteilzeit #69090
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Baumi!

    Kurz gesagt: die gesamte Wochenhilfezeit (also auch nach dem Geburtstermin) gehört als Betriebszugehörigkeit gewertet!

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: KV Handel Biennalsprung #69032
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Angie!

    Also meines Wissens nach gibt es im KV-Handel-Angestellte keinen Biennalsprung.
    Nur wenn sich die Tätigkeit ändert, ändert sich auch die Verwendungs-/Berufsgruppe für den/die Handelsangestellten.
    Sehr wohl gibt es allerdings die jährliche Weiterrückung in den Berufsjahren (allerdings immer innerhalb derselben Verwendungs-/Berufsgruppe).

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Mehrarbeit und Betriebsvereinbarung #69030
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sonja!

    In diesem Fall werdet ihr sicherlich eine Gleitzeitvereinbarung für eure Teilzeitbeschäftigen brauchen.
    Anders könnt ihr den Durchrechnungszeitraum nicht auf 1 Jahr ausdehnen.

    Im Übrigen danke ich dem Herrn Bartenstein, der Wirtschaftskammer und der DN-Vertretung für dieses „sinnvolle“ und „durchdachte“ neue Arbeitszeitgesetz für die Teilzeitbeschäftigten.
    Tschuldige, war nur so eine Anmerkung von mir.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Mehrarbeit und Betriebsvereinbarung #69019
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sonja!

    Zuerst einmal muss erwähnt werden, dass eine Betriebsvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte nicht ausreicht, um einen Durchrechnungszeitraum von 1 Jahr (anstatt der im Gesetz vorgesehenen 3 Monate) zu erreichen. Dies kann nur der Kollektivvertrag bestimmen.
    Daher – bitte unbedingt in deinem KV nachschauen, ob hier andere Möglichkeiten bestehen bzw. ob er von Haus aus für Teilzeitbeschäftigte bzw. für den Ausgleich von Mehrstunden einen anderen Durchrechnungszeitraum hat, oder ob er überhaupt einen Verzicht auf den 25 %-igen Mehrarbeitszuschlag vorsieht.

    Eine Betriebsvereinbarung ist nur für eine Gleitzeitvereinbarung möglich.
    Wir haben’s bei uns so gelöst, dass wir generell Gleitzeit (mit Vereinbarung) eingeführt haben und damit wurde der Durchrechnungszeitraum ausgeweitet.

    Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort ein bißchen helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag ab 1.1.08 #68872
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Brigitte, hallo Caroline!

    Wenn einem Arbeiter bisher regelmäßig Mehrstunden abgerechnet wurden, dann sind diese künftig mit einem 25%-Zuschlag abzugelten.
    Vermeiden kann man dies, indem man – wie Caroline schon bemerkt hat – die wöchentliche Normalarbeitszeit den Gegebenheiten anpasst (also erhöht) und dies unbedingt vorher schriftlich vereinbart.

    Zur 2. Frage betreffend Gleitzeit:
    Wenn es eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung gibt (!), dann kann der Durchrechnungszeitraum auch weit über die 3 Monate hinaus vereinbart werden (beispielsweise auf ein Kalenderjahr).

    Soweit mein Beitrag zu diesem Thema.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Geringfügigkeitsgrenze bei Austritt #68840
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Stefan, hallo Lohn1!

    Ich kann mich der Meinung von Stefan leider nicht anschließen.
    Wenn das Dienstverhältnis länger als für einen Monat vereinbart war, dann gilt bei einem Austritt der aliquote Teil der monatlichen Grenze.
    Beispiel: Austritt am 15.12.2007 = Berechnung € 341,16 / 30 * 15 = € 170,58.

    Aber ich vermute, dass Stefan das in seinem 2. Satz ebenso sieht.

    Ebenfalls liebe Grüße und einen guten Rutsch
    Wolfi

    als Antwort auf: Kinderbetreuungseinrichtung – Verein – KV ? #68736
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Bina!

    Vorweg:
    Es gibt 2 Mindestlohntarife, nämlich den „Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen“ und den „Mindestlohntarif für Helfer/innen in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen)“.

    Welcher bei dir zutrifft, lässt sich vielleicht aus den Statuten des Vereines herauslesen.
    Ansonsten findest du mit diesen Mindestlohntarifen sicherlich das Auslangen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: langer Krankenstand #68531
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sylvia!

    Es gibt meines Wissens nach keinen rechtlichen Grund, warum für den Pensionsvorschuss das Dienstverhältnis „arbeitsrechtlich“ aufgelöst werden müsste.
    Dieser Ansicht war bei uns – nach einigen Telefonkontakten – dann auch das AMS Innsbruck (der zuständige Sachbearbeiter verlangte ursprünglich auch die Abmeldung, sein Vorgesetzter war dann aber der gleichen Meinung wie wir). Und auch der Leiter der TGKK-Meldeabteilung war auf der gleichen Linie wie wir.
    Für das AMS ist meiner Meinung nach nur wichtig, dass absolut kein Entgeltanspruch – weder von der GKK mittels Krankengeld, noch vom Dienstgeber – besteht. Daher das Drängen auf eine Abmeldung.

    Der Dienstgeber sollte (sofern er auch nicht an der Auflösung des Dienstverhältnisses interessiert ist) eventuell mit der GKK bzw. dem AMS diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
    Es ist etwas mühsam (wir haben’s selbst erlebt), aber wir sind Schlußendlich zum richtigen Ziel gekommen – nämlich den Pensionsvorschuss für den DN (außer dass er dann nach 2 späteren Monaten doch endgültig das Dienstverhältnis aufgelöst hat, aber das ist eine andere Geschichte).

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: langer Krankenstand #68526
    stwolfi
    Mitglied

    Halloy Sylvia, hallo Martin!

    Wir hatten heuer einen ähnlichen Fall.
    Der DN kann sehr wohl in einem aufrechten Dienstverhältnis sein und kann aufgrund langem Krankenstand über das AMS um Pensionsvorschuss ansuchen.
    Das AMS bei uns (Innsbruck) hat allerdings sehr umständlich reagiert, da keine GKK-Abmeldung vorlag. Nach Kontaktaufnahme mit der Meldeabteilung der TGKK war dann das Ganze kein Problem mehr, da die Meldeabteilung das richtige Kennzeichen im Hauptverband gesetzt hat. Daraufhin erhielt der DN den Pensionsvorschuss.

    Wichtig ist in solch einem Fall, dass sich der kranke DN mit dem AMS in Verbindung setzt und die genauen Schritte erfährt und dies auch dem DG mitteilt.

    Ich hoffe, ich konnte euch mit meiner Auskunft helfen.

    Schönen Abend noch
    Wolfi

    als Antwort auf: Frage zu IST-Erhöhung bei KV #68236
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Daniela!

    Ich habe ihn dir soeben per Mail direkt übermittelt.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Frage zu IST-Erhöhung bei KV #68231
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo!

    Zwischenzeitlich bin ich selbst ein bißchen schlauer geworden und hab mir von einem KV-Verhandlungspartner die notwendige Auskunft eingeholt:

    Erhöhungen, die seit dem 1.1.2007 durchgeführt wurden können auf die IST-Erhöhung angerechnet werden.

    Soweit ist eigentlich wieder alles klar.

    lg
    Wolfi

    als Antwort auf: Kilometergeldbezug bei teilweiser Kostenübernahme durch DG #68105
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Danke für deine ausführliche und informative Antwort. Du hast mir sehr geholfen und vor allem meine Meinung bestätigt.
    Danke nochmals.

    Schöne Grüße aus Tirol
    Wolfi

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