Familenbeihilfe Zuverdienstgrenze

Startseite Foren Sonstiges Familenbeihilfe Zuverdienstgrenze

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63717
    merlin1
    Teilnehmer

    Die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder beträgt ab 2008 EUR 9000,00.
    Gibt es auch für minderjährige Kinder eine Zuverdienstgrenze? Ich habe einen 17-jährigen HAK Schüler der die Möglichkeit hätte für eine Firma tätig zu sein.
    Voraussichtlich würde er im Jahr EUR 10.000,00 (steuerpflichtiges Einkommen) verdienen.
    Vielen Dank für die Hilfe!

    mfg
    cje

    #69253
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Merlin!

    § 5 (1) FLAG besagt Folgendes:
    „Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18 Lebenjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 9.000 Euro übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer Betracht:
    a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; hiebei bleibt das zu versteuernde Einkommen für Zeiträume nach § 2 abs A lit d unberücksichtigt,
    b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehverhältnis,
    c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse.“

    Der 17-jährige HAK-Schüler erhält somit, obwohl er die Zuverdienstgrenze überschreitet, die Familienbeihilfe weiter.

    lg
    Wolfi

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.