Geringfügigkeitsgrenze bei Austritt

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    Beiträge
  • #63520
    lohn1
    Teilnehmer

    Wenn ein Dienstnehmer unter dem Monat austritt, gilt für ihn die monatliche od. die tgl. Geringfügigkeitsgrenze?

    Danke

    #68837
    stevenson
    Mitglied

    Die tägliche gilt. Das sollte aber auch Grund der aliquoten Berechnung kein Problem darstellen 8)

    Liebe Grüße und einen guten Rutsch
    Stefan

    #68840
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Stefan, hallo Lohn1!

    Ich kann mich der Meinung von Stefan leider nicht anschließen.
    Wenn das Dienstverhältnis länger als für einen Monat vereinbart war, dann gilt bei einem Austritt der aliquote Teil der monatlichen Grenze.
    Beispiel: Austritt am 15.12.2007 = Berechnung € 341,16 / 30 * 15 = € 170,58.

    Aber ich vermute, dass Stefan das in seinem 2. Satz ebenso sieht.

    Ebenfalls liebe Grüße und einen guten Rutsch
    Wolfi

    #68843
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Wolfi,

    ja…genau das meinte ich . Im Ergebnis sollte es also kein Problem darstellen.

    Prosit Euch beiden!

    Stefan 🙂

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