Mehrarbeit und Betriebsvereinbarung

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    Beiträge
  • #63594
    sonja
    Mitglied

    Liebe SpezialistInnen,

    ich habe folgende Frage:
    da wir eine BV für Teilzeitbeschäftigte abschliessen wollen, mit einen Durchrechnungszeitraum von 1 Jahr,
    ist es dann auch noch notwendig eine Gleitzeitvereinbarung abzuschliessen?

    Lieben Dank
    für eure Hilfe
    Sonja

    #69019
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sonja!

    Zuerst einmal muss erwähnt werden, dass eine Betriebsvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte nicht ausreicht, um einen Durchrechnungszeitraum von 1 Jahr (anstatt der im Gesetz vorgesehenen 3 Monate) zu erreichen. Dies kann nur der Kollektivvertrag bestimmen.
    Daher – bitte unbedingt in deinem KV nachschauen, ob hier andere Möglichkeiten bestehen bzw. ob er von Haus aus für Teilzeitbeschäftigte bzw. für den Ausgleich von Mehrstunden einen anderen Durchrechnungszeitraum hat, oder ob er überhaupt einen Verzicht auf den 25 %-igen Mehrarbeitszuschlag vorsieht.

    Eine Betriebsvereinbarung ist nur für eine Gleitzeitvereinbarung möglich.
    Wir haben’s bei uns so gelöst, dass wir generell Gleitzeit (mit Vereinbarung) eingeführt haben und damit wurde der Durchrechnungszeitraum ausgeweitet.

    Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort ein bißchen helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #69026
    sonja
    Mitglied

    Lieber Wolfi,

    Danke für deine Antwort.
    Wir unterliegen leider keinen KV.
    Wir haben eine BV über Gleitzeit – leider sind in dieser Teilzeitbeschäftigte
    extra ausgenommen worden (stammt aus dem Jahr 1995).

    Wir haben mit dem Betriebsrat bei der GPA nachgefragt- diese haben uns – genauso wie unserer Steuerberater – über den Durchrechnungszeitraum eine BV zu machen geraten.
    (GPA hat uns auch einen Vordruck gegeben)

    Immer noch unklar ist für uns ob wir nun auch eine Gleitzeitvereinbarung für TZ brauchen.

    Liebe Grüße
    Sonja

    #69030
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sonja!

    In diesem Fall werdet ihr sicherlich eine Gleitzeitvereinbarung für eure Teilzeitbeschäftigen brauchen.
    Anders könnt ihr den Durchrechnungszeitraum nicht auf 1 Jahr ausdehnen.

    Im Übrigen danke ich dem Herrn Bartenstein, der Wirtschaftskammer und der DN-Vertretung für dieses „sinnvolle“ und „durchdachte“ neue Arbeitszeitgesetz für die Teilzeitbeschäftigten.
    Tschuldige, war nur so eine Anmerkung von mir.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #69031
    sonja
    Mitglied

    Lieber Wolfi,

    vielen Dank für deine Hilfe –

    wir sind alle über das neue AZG begeistert –
    Verwaltungsaufwand ohne Ende……

    Danke
    alles liebe
    sonja

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