Anspruch auf Elternteilzeit

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    Beiträge
  • #63629
    baumi
    Teilnehmer

    Anfrage

    Anspruch auf Elternteilzeit hat man ab 3 Jahren Betriebzugehörigkeit.

    die Mitarbeiterin ist am 01.02.2005 eingetrteten und die Geburt war am 03.03.2008.

    Gelten für die 3 Jahre Betriebszugehörigkeit der Geburtstermin oder der Beginn (in diesem Fall vorzeitige) Wochenhilfe.

    LGr
    Baumi

    #69090
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Baumi!

    Kurz gesagt: die gesamte Wochenhilfezeit (also auch nach dem Geburtstermin) gehört als Betriebszugehörigkeit gewertet!

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #69095
    baumi
    Teilnehmer

    super, danke

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