stwolfi

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Z. 15a EStG #66832
    stwolfi
    Mitglied

    Auch das ist eine Überlegung wert bzw. haben wir uns auch schon überlegt.
    Wobei der GPLA-Prüfer schon etwas skeptisch dreinschauen wird, wenn nachträglich (nach seiner Bemängelung der Betriebsvereinbarung) ein solches Schreiben nachgeschoben wird.

    Mal sehen, vielleicht fällt uns (oder euch) noch etwas dazu ein. Ein bißchen zappeln lassen wir den Prüfer schon noch. Soooo eilig haben wir es momentan nicht.

    Danke nochmals für deine Ideen.

    lg
    Wolfi

    als Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung #66829
    stwolfi
    Mitglied

    Sorry Heidi! 😳

    Selbstverständlich ist deine Antwort korrekt. Habe auch nicht dich gemeint, sondern wollte lohn01 nur zusätzlich mit meiner Antwort helfen.
    😉

    Liebe Grüße
    Wolfi
    🙂

    als Antwort auf: Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Z. 15a EStG #66827
    stwolfi
    Mitglied

    Danke Heidi,

    ein ähnlicher Gedanke ist uns auch schon gekommen. Mal sehen. 😆

    Eine Frage noch an die Forummitglieder:

    Anscheinend war das Alter als Kriterium früher zulässig (lt. Aussage eines uns bekannten Versicherungsmenschen). Weiß jemand drüber bescheid bzw. hat jemand irgendwelche Unterlagen bzw. Literaturhinweise?

    Danke im voraus.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    🙂

    als Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung #66826
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Heidi!

    Lt. Handbuch Ortner und auch lt. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Hr. Prof. Schrank gilt folgendes:

    Kündigt der Dienstnehmer und ist die Erkrankung vor oder nach dem Ausspruch der Kündigung eingetreten, oder kündigt der Dienstgeber und ist die Erkrankung nach dem Ausspruch der Kündigung eingetreten, erhält der Dienstnehmer sein Entgelt längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

    Kündigt der Dienstgeber und ist die Erkrankung vor dem Ausspruch der Kündigung eingetreten, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die gesetzliche Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet (§ 9 AngG, § 5 EFZG).

    Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Z. 15a EStG #66820
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Rafael!

    Danke für deine Antwort. Ich kann dem von dir gesagten nur zustimmen.
    Aber vielleicht fällt dir – oder jemand anders – doch noch eine gute Idee ein?!

    Vorweg – vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

    lg
    Wolfi
    🙂

    als Antwort auf: Höhe der SZ #66810
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Anne!

    Ich hab‘ zufälligerweise gerade den BAGS-KV bei mir liegen und ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort helfen kann:

    Zuerst, wann ist der UZ fällig?
    Lt. BAGS-KV spätestens mit der Juni-Auszahlung.

    Weiters berechnet sich der UZ aus dem im Auszahlungsmonat gebührenden Entgelt samt Zulagen.
    Weiters heißt es in der Bestimmung: Wurden Zulagen in unterschiedlicher Höhe bezahlt, ist die Berechnungsgrundlage der Durchschnitt der in den letzten 3 Monaten bezahlten Zulagen.
    Bei Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlichem Ausmaß der Arbeitszeit bzw des Engeltes berechnen sich die jeweiligen Sonderzahlungen aus dem Durchschnittsentgelt (Berechnung wie vorhin bei den Zulagen).

    Aufgrund dieser Bestimmung würde ich die Mischberechnung (Durchschnitt der letzten 3 Monate) nehmen.

    Da ja der UZ gemeinsam mit der Juniauszahlung fällig ist und diese im Normalfall mit Ende des Monats fällig ist, bin ich der Meinung, dass der Auszahlungsmonat in die Durchschnittsberechnung einzurechnen ist (also Auszahlungsmonat + 2 Monate vorher).

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    🙂

    als Antwort auf: Lohnverrechnungsprogramm #66784
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Ingrid!

    Ich habe bisher mit einigen Lohnprogrammen zu tun gehabt und arbeite seit 12 Jahren mit dem Programm der Firma BMD-Systemhaus GmbH in Steyr.
    Und ich kann von diesem Programm nur das Beste sagen und es sehr empfehlen.
    Dieses Programm spielt alle Stücke wie von Martin beschrieben und ist sehr leicht zu bedienen und sehr flexibel (vor allem im Bereich Aufrollungen).
    Wieviel es kostet kann ich dir leider nicht sagen.
    Aber bei Interesse einfach auf die Homepage von http://www.bmd.at und nachschauen bzw. mit dem Vertrieb Kontakt aufnehmen (die sind alle sehr freundlich). Die Fa. BMD gehört übrigens zu den größten Softwarehäusern in Österreich.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Bekanntgabe des Karenzurlaubes #66745
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Martin!

    Alles klar und danke für deine Hilfe.

    Schönen Tag noch
    Wolfi

    als Antwort auf: Bekanntgabe des Karenzurlaubes #66743
    stwolfi
    Mitglied

    Danke Martin!

    1. Der Dienstgeber hat per Einschreiben eine Karenzvereinbarung eingefordert.
    2. Im Einschreiben wurde folgendes vermerkt: „Solte bis zum vorgemerkten Termin keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, nimmt Fa. XY endgültig an, dass Sie das Dienstverhältnis beendet haben. In diesem Fall ist Ihr Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes definitiv verwirkt.“

    Deine/Eure Meinung dazu: Reicht dies aus, um das Dienstverhältnis zu beenden?

    Danke im voraus
    liebe Grüße
    Wolfi

    als Antwort auf: Betriebsausflug #66580
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Susann!

    Kurz und bündig:
    Pro Dienstnehmer und pro Kalenderjahr dürfen für Betriebsausflüge (und dies wäre meiner Meinung nach dein angesprochenes Schiwochenende), Betriefsfeiern, Weihnachtsessen usw. EUR 365 steuer- und sv-frei aufgewendet werden. Es ist dabei unerheblich, ob nur 15 von den 67 Angestellten am Schiwochenende teilnahmen. Hauptsache es wurden alle gefragt. Deine EUR 63 sind somit alle SV- und LSt.-frei.

    lg
    Wolfi

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