renate13

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  • als Antwort auf: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter #69618
    renate13
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    Hallo Barbara,
    Das wurde in meiner alten Firma so gehandhabt:
    1) Stempelt ein DN nicht – so ist er direkt auf die Baustelle gefahren – und hat 1,5 Std. Wegzeit erhalten
    2) Die Arbeitszeit war bis 15.30 uhr definiert und wenn er um 15,45 gestempelt hat, so waren die 15 Minuten Überstunden, wenn er der Lenker des Kfz war,
    3) 15 Minuten Wegzeit, wenn er nur der Mitfahrer war.
    Die Fahrer-Überstunden haben wir immer ausbezahlt und auch nie für Zeitausgleich verwendet.

    Schönen Abend
    Renate

    als Antwort auf: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter #69615
    renate13
    Teilnehmer

    Kommt der DN in der Früh in die Firma und fährt in der Arbeitszeit auf die Baustelle, wird diese Zeit als Normalstunde entlohnt.
    Folgendes ist aber zu beachten:
    1) ist er der Fahrer und die „Wegzeit“ ist außer der Normalarbeitszeit – z.B. am Abend – so erhält er diese Zeit als Überstunde vergütet
    2) Ist er nur ein Mitfahrer so handelt es sich um Wegzeit.

    Schönen Abend
    Renate

    als Antwort auf: Tankgutschein – steuerfrei? #69537
    renate13
    Teilnehmer

    Danke und schönen Abend
    Renate

    als Antwort auf: Taggeld und Mittag- und Abendessen #69434
    renate13
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    Vielen Dank. Also 0 Euro Taggeld oder falls es der DG doch bezahlt alles pflichtig auszahlen.!
    Richtig?

    LG
    Renate

    als Antwort auf: Km Geld oder Parkgebühr #69372
    renate13
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    Vielen Dank und schönen Abend.

    Renate

    als Antwort auf: unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK #69367
    renate13
    Teilnehmer

    Hallo Birgit,

    Ich nehme an, es handelt sich um einen Arbeiter? Ich rufe meistens bei der GKK an und frage bzgl. Krankenstand nach, liegt keiner vor dann melde ich den DN
    aufgrund unber. vorz. Austritt mit Ende Beschäftigung (19, Juni = Ende Nachfrist) und Ende Entgelt 6.6. ab .

    LG
    Renate

    als Antwort auf: Einstufung #69350
    renate13
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe leider nur einen KV Arbeiter aus dem Jahr 2006/2007, da ist bzgl. Anrechnung von Vordienstzeiten auf Seite 56 :
    IX Entlohnung
    Punkt 18.
    Beschäftigungszeiten (nicht aber Lehrzeiten) bei anderen in- oder ausländischen Unternehmen bzw. im öffentlichen Dienst sind anzurechnen, wenn die dort erfüllte Aufgabe der Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen oder einer höheren Beschäftigungsgruppe entsprochen hat. Es dürfen höchstens fünf Jahre Vordienstzeiten als Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet werden.

    und
    auf Seite 118 dieses KV

    Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten bis 31.12.2009:
    23. Für Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1.11.05 bis 31.12.09 in das Unternehmen neu eintreten und Vordienstzeiten im Sinne des Abschnittes IX, Punkt 18 (=voriger Absatz)
    aufweisen besteht für die Anrechnung dieser Vordienstzeiten folgende Höchstgrenze:
    2005/2006 max. 1 JAHR; 2007 max. 2 Jahre, 2008 max 3 JAHRE; 2009 max. 4 Jahre, ab 1.1.2010 gilt Abschnitt IX.

    Also würde ich bei einer Einstufung heuer höchstens 3 Jahre anrechnen (vorausgesetzt der neue KV ist mit meinem ident?).

    Schönen Abend
    Renate

    als Antwort auf: Vorschuss Abfertigung #69306
    renate13
    Teilnehmer

    Danke.
    LG
    Renate

    als Antwort auf: Kfz-Sachbezug freier Dienstnehmer #69305
    renate13
    Teilnehmer

    Lieber Roland,

    Vielen Dank. Muss ich beim Sachbezug nur den Nettobetrag also € 200,– abziehen?
    Möglich, dass ich einen gedanklichen Fehler hatte.
    Gibt es zu meiner HN Auslegung irgendwo einen Gesetzestext? Sachbezug freie Dienstnehmer?

    Wünsche noch einen schönen Abend und herzlichen Dank.

    LG
    Renate

    als Antwort auf: Kfz-Sachbezug freier Dienstnehmer #69296
    renate13
    Teilnehmer

    Also HN ohne UST z.B. 1000,–
    Sachbezug 200,–
    zuzügl. UST v. 1200 240,-
    brutto 1440,–
    abzgl. SV 17,62 v. 1200
    abzgl. 240,– Sachbezug

    somit hätten wir alles in der SV und mittels Mitteilung gem. §109 können wir auch den Sachbezug melden.

    Weiters darf dieser DN für andere dienstliche Fahrten (Nebenbeschäftigung) km-Geld ansetzen (in seiner Einkommensteuererklärung???)

    Sehr kompliziert oder.
    Bin für alle Antworten dankbar.

    mfg
    Renate

    als Antwort auf: Vorschuss Abfertigung #69295
    renate13
    Teilnehmer

    Vielen Dank, ich habe mir die Lösung auch in dieser Form herausgelesen. D.h. heuer erhält er im Juni nur den Vorschuss von € 12,000,–. Sonst ist in der LV nichts zu tun.
    Und im Juni 2009 errechne ich die Zinsersparnis (4700×3,5xTage [v. Juni 2008 bis Juni 2009]/36000 ) ergibt meinen Sachbezug für die Endabrechnung.
    Und er wird SV laufend und LST Sonderzahlung behandelt. Korrekt?

    Liebe Grüße und schönes Wochenende
    Renate

    PS: Wie wär ein Treffen zum Erfahrungsaustausch von Personalisten?????

    als Antwort auf: Mehrstunden KV Wirtschaftstreuhänder #69294
    renate13
    Teilnehmer

    Danke für die Info,
    ja, das ist noch immer der aktuelle Text vom KV. D.h. es fehlt eine neuere Interpretation. Ich habe schon mit einigen Kolleginnen v. WT-Kanzlein gesprochen, jede macht es anders. In einigen Kanzlein wird die Mehrstunde mit 25%igem Zuschlag abgegolten, bei anderen werden die Mehrstunden 1:1 ausbezahlt.
    Wäre interessant, wie das ein GPLA Prüfer sieht?
    Bin mir über die Bezahlung der Mehrstunden noch immer im Unklaren. Soll ich 1:1 lassen?
    LG
    Renate

    als Antwort auf: PV-Jour fixe ? #69282
    renate13
    Teilnehmer

    Hallo Stefan,
    die Idee finde ich super.
    Sollten wir ein Treffen in Wien organisieren?
    In diesem Forum sind ja Teilnehmer aus ganz Österreich?!
    Ein Treffpunkt zum Erfahrungsaustausch ist auch immer auf der Personal Austria Messe (heuer am 1. und 2. Oktober im Austria Center)
    Lg und schönen Abend
    Renate

    als Antwort auf: Auslandsentsendung – Feiertag #69280
    renate13
    Teilnehmer

    Ich habe bei meinen Montagearbeitern immer nur die Feiertage des Landes, wo er gerade tätig war (z.B. Spanien, Valencia) bezahlt. Ist der DN über einen österr. Feiertag im Ausland und dort ist kein Feiertag, hat er den normalen Arbeitstag entlohnt bekommen. Es wurde aber für den DN immer ein Entsendevertrag ausgefertigt. Darin war auch die
    Feiertagsregelung (welcher Feiertag gilt) angeführt.

    Lt. GPLA Prfg. war das in Ordnung.

    LG
    Renate

    als Antwort auf: 100% GF und Kfz-Sachbezug #69223
    renate13
    Teilnehmer

    Danke
    Renate

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