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17. September 2008 um 19:59 Uhr als Antwort auf: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter #69618renate13Teilnehmer
Hallo Barbara,
Das wurde in meiner alten Firma so gehandhabt:
1) Stempelt ein DN nicht – so ist er direkt auf die Baustelle gefahren – und hat 1,5 Std. Wegzeit erhalten
2) Die Arbeitszeit war bis 15.30 uhr definiert und wenn er um 15,45 gestempelt hat, so waren die 15 Minuten Überstunden, wenn er der Lenker des Kfz war,
3) 15 Minuten Wegzeit, wenn er nur der Mitfahrer war.
Die Fahrer-Überstunden haben wir immer ausbezahlt und auch nie für Zeitausgleich verwendet.Schönen Abend
Renate16. September 2008 um 21:23 Uhr als Antwort auf: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter #69615renate13TeilnehmerKommt der DN in der Früh in die Firma und fährt in der Arbeitszeit auf die Baustelle, wird diese Zeit als Normalstunde entlohnt.
Folgendes ist aber zu beachten:
1) ist er der Fahrer und die „Wegzeit“ ist außer der Normalarbeitszeit – z.B. am Abend – so erhält er diese Zeit als Überstunde vergütet
2) Ist er nur ein Mitfahrer so handelt es sich um Wegzeit.Schönen Abend
Renaterenate13TeilnehmerDanke und schönen Abend
Renaterenate13TeilnehmerLieber Martin,
Vielen Dank. Also 0 Euro Taggeld oder falls es der DG doch bezahlt alles pflichtig auszahlen.!
Richtig?LG
Renaterenate13TeilnehmerHallo Roland,
Vielen Dank und schönen Abend.
Renate
26. Juni 2008 um 22:33 Uhr als Antwort auf: unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK #69367renate13TeilnehmerHallo Birgit,
Ich nehme an, es handelt sich um einen Arbeiter? Ich rufe meistens bei der GKK an und frage bzgl. Krankenstand nach, liegt keiner vor dann melde ich den DN
aufgrund unber. vorz. Austritt mit Ende Beschäftigung (19, Juni = Ende Nachfrist) und Ende Entgelt 6.6. ab .LG
Renaterenate13TeilnehmerHallo,
ich habe leider nur einen KV Arbeiter aus dem Jahr 2006/2007, da ist bzgl. Anrechnung von Vordienstzeiten auf Seite 56 :
IX Entlohnung
Punkt 18.
Beschäftigungszeiten (nicht aber Lehrzeiten) bei anderen in- oder ausländischen Unternehmen bzw. im öffentlichen Dienst sind anzurechnen, wenn die dort erfüllte Aufgabe der Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen oder einer höheren Beschäftigungsgruppe entsprochen hat. Es dürfen höchstens fünf Jahre Vordienstzeiten als Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet werden.und
auf Seite 118 dieses KVAnrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten bis 31.12.2009:
23. Für Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1.11.05 bis 31.12.09 in das Unternehmen neu eintreten und Vordienstzeiten im Sinne des Abschnittes IX, Punkt 18 (=voriger Absatz)
aufweisen besteht für die Anrechnung dieser Vordienstzeiten folgende Höchstgrenze:
2005/2006 max. 1 JAHR; 2007 max. 2 Jahre, 2008 max 3 JAHRE; 2009 max. 4 Jahre, ab 1.1.2010 gilt Abschnitt IX.Also würde ich bei einer Einstufung heuer höchstens 3 Jahre anrechnen (vorausgesetzt der neue KV ist mit meinem ident?).
Schönen Abend
Renaterenate13TeilnehmerDanke.
LG
Renaterenate13TeilnehmerLieber Roland,
Vielen Dank. Muss ich beim Sachbezug nur den Nettobetrag also € 200,– abziehen?
Möglich, dass ich einen gedanklichen Fehler hatte.
Gibt es zu meiner HN Auslegung irgendwo einen Gesetzestext? Sachbezug freie Dienstnehmer?Wünsche noch einen schönen Abend und herzlichen Dank.
LG
Renaterenate13TeilnehmerAlso HN ohne UST z.B. 1000,–
Sachbezug 200,–
zuzügl. UST v. 1200 240,-
brutto 1440,–
abzgl. SV 17,62 v. 1200
abzgl. 240,– Sachbezugsomit hätten wir alles in der SV und mittels Mitteilung gem. §109 können wir auch den Sachbezug melden.
Weiters darf dieser DN für andere dienstliche Fahrten (Nebenbeschäftigung) km-Geld ansetzen (in seiner Einkommensteuererklärung???)
Sehr kompliziert oder.
Bin für alle Antworten dankbar.mfg
Renaterenate13TeilnehmerVielen Dank, ich habe mir die Lösung auch in dieser Form herausgelesen. D.h. heuer erhält er im Juni nur den Vorschuss von € 12,000,–. Sonst ist in der LV nichts zu tun.
Und im Juni 2009 errechne ich die Zinsersparnis (4700×3,5xTage [v. Juni 2008 bis Juni 2009]/36000 ) ergibt meinen Sachbezug für die Endabrechnung.
Und er wird SV laufend und LST Sonderzahlung behandelt. Korrekt?Liebe Grüße und schönes Wochenende
RenatePS: Wie wär ein Treffen zum Erfahrungsaustausch von Personalisten?????
renate13TeilnehmerDanke für die Info,
ja, das ist noch immer der aktuelle Text vom KV. D.h. es fehlt eine neuere Interpretation. Ich habe schon mit einigen Kolleginnen v. WT-Kanzlein gesprochen, jede macht es anders. In einigen Kanzlein wird die Mehrstunde mit 25%igem Zuschlag abgegolten, bei anderen werden die Mehrstunden 1:1 ausbezahlt.
Wäre interessant, wie das ein GPLA Prüfer sieht?
Bin mir über die Bezahlung der Mehrstunden noch immer im Unklaren. Soll ich 1:1 lassen?
LG
Renaterenate13TeilnehmerHallo Stefan,
die Idee finde ich super.
Sollten wir ein Treffen in Wien organisieren?
In diesem Forum sind ja Teilnehmer aus ganz Österreich?!
Ein Treffpunkt zum Erfahrungsaustausch ist auch immer auf der Personal Austria Messe (heuer am 1. und 2. Oktober im Austria Center)
Lg und schönen Abend
Renaterenate13TeilnehmerIch habe bei meinen Montagearbeitern immer nur die Feiertage des Landes, wo er gerade tätig war (z.B. Spanien, Valencia) bezahlt. Ist der DN über einen österr. Feiertag im Ausland und dort ist kein Feiertag, hat er den normalen Arbeitstag entlohnt bekommen. Es wurde aber für den DN immer ein Entsendevertrag ausgefertigt. Darin war auch die
Feiertagsregelung (welcher Feiertag gilt) angeführt.Lt. GPLA Prfg. war das in Ordnung.
LG
Renaterenate13TeilnehmerDanke
Renate -
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