unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK

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  • #63773
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem:
    Ein Dienstnehmer erscheint nicht mehr zur Arbeit. Der Dienstgeber schickt dem Dienstnehmer ein Schreiben, dass sich dieser beim DG melden soll und setzt dem DN eine Frist von 2 Wochen.
    Nachdem bis dato keine Meldung erfolgte, sollen wir den DN nun abmelden!
    Die Frage ist nur: per dem Zeitpkt wo der Dienstnehmer nicht mehr erschien (in diesem Fall der 9. Juni) oder per dem Zeitpkt wo die Nachfrist verstrichen ist (in diesem Fall der 19. Juni), oder mit seinem letzten Arbeitstag (in diesem Fall der 6. Juni 2008)?
    Der DG weigert sich natürlich für die Zeit, wo der DN nicht mehr im Betrieb anwesend war weiterzuzahlen.
    Wie geht man in solchen Fällen prinzipiell vor?
    Sollte man gleich einmal einen vorzeitigen Austritt an die GKK melden und dann abwarten?
    Bitte um eure Hilfe?
    LG

    #69367
    renate13
    Teilnehmer

    Hallo Birgit,

    Ich nehme an, es handelt sich um einen Arbeiter? Ich rufe meistens bei der GKK an und frage bzgl. Krankenstand nach, liegt keiner vor dann melde ich den DN
    aufgrund unber. vorz. Austritt mit Ende Beschäftigung (19, Juni = Ende Nachfrist) und Ende Entgelt 6.6. ab .

    LG
    Renate

    #69371
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo Renate,

    danke für die Info, bei der GKK lag kein Krankenstand vor, habe dies bei der GKK auch so gemeldet wie du beschrieben hast. Nur zur Info: es handelte sich um einen Arbeiter!
    Danke! Schönen tag noch!
    LG

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