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Roland aktualisiert.
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4. Juni 2008 um 18:59 Uhr #63739
renate13
TeilnehmerStimmt es, dass lt. KV der WT für Teilzeitkräfte bis zu 8 Mehrstunden pro Woche ohne Zuschlag auszuzahlen sind und erst ab der 9. Mehrstunde pro Woche ein Zuschlag von 50%.
D.h. 25% Zuschlag kommt nicht zur Anwendung.? Oder habe ich den KV falsch interpretiert.
Auch im AZG §19 steht, dass ein KV abweichendes festhalten kann.
LG
Renate5. Juni 2008 um 23:31 Uhr #69283Roland
TeilnehmerHallo Renate!
Kannst du bitte den KV-Text überprüfen, den ich unten reinstelle, ob es auch der aktuelle Text ist.
(habe im Internet nur einen KV vom 1.9.2006 gefunden und weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat.)Aus Abschnitt III (Arbeitszeit):
6. Bei Angestellten mit einer Normalarbeitszeit von unter 40 Wochenstunden kann vereinbart
werden, dass sie bis zur maximal 40. Wochenstunde Mehrarbeit leisten. Unabhängig von der
Lage der Normalarbeitszeit für Vollbeschäftigte geltend diese Stunden als Mehrarbeitsstunden.
Als Günstigkeitsabgleich sind bei Überschreitung der Mehrarbeit von 8 Wochenstunden die
übersteigenden Mehrarbeitsstunden mit einem Zuschlag von 50%, bzw. in der Zeit von 20.00 bis
7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit 100 % Zuschlag abzugelten. Täglich ist die
Höchstarbeitszeit mit 10 Stunden beschränkt.Sollte das noch der aktuelle KV-Text sein, kann man wahrlich schwer darüber diskutieren, ob die ersten 8 Mehrarbeitsstunden tatsächlich zuschlagsfrei sind.
Eigentlich wird er (der Zuschlag) ja nicht ausgeschlossen.
Angeblich wird aber der KV so interpretiert, dass die ersten 8 Stunden zuschlagsfrei sind, jedoch kann man das mE auch anders sehen.Auf alle Fälle ist es korrekt, dass ein KV Abweichendes bez. des Teilzeit-Mehrarbeitszuschlags regeln kann (sowohl nach oben als auch nach unten) – siehe § 19d / (3f) AZG.
LG
6. Juni 2008 um 16:54 Uhr #69294renate13
TeilnehmerDanke für die Info,
ja, das ist noch immer der aktuelle Text vom KV. D.h. es fehlt eine neuere Interpretation. Ich habe schon mit einigen Kolleginnen v. WT-Kanzlein gesprochen, jede macht es anders. In einigen Kanzlein wird die Mehrstunde mit 25%igem Zuschlag abgegolten, bei anderen werden die Mehrstunden 1:1 ausbezahlt.
Wäre interessant, wie das ein GPLA Prüfer sieht?
Bin mir über die Bezahlung der Mehrstunden noch immer im Unklaren. Soll ich 1:1 lassen?
LG
Renate8. Juni 2008 um 1:21 Uhr #69298Roland
TeilnehmerHallo Renate!
Ich werde diesbezüglich einmal einen guten Freund (Vertreter der OÖ. GKK) befassen.
Bin schon gespannt, was er dazu sagt – wenn ich was Neues weiß, stelle ich es dir ins Forum.LG
Roland
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