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lohn1
TeilnehmerDankeschön!
LG Sabine
lohn1
TeilnehmerEin Lehrling der über 18 ist, erhält den Facharbeiterstundenlohn für etwaig anfallende Überstunden, stimmt oder? Seit wann ist das so?
War immer der Meinung ein Lehrling darf keine Überstunden leisten, ansonsten sind diese als ZA od. mittels Gutscheine abzugelten?
Danke im VORAUS!
lohn1
TeilnehmerDanke für die Antwort, schreibe spät aber doch.
Es wurden 1000,00 netto vereinbart in diesem Nettolohn sind 9 Überstunden enthalten.
(man könnte auch sagen Inklusivvereinbarung, aber die Überstunden getrennt angeführt)Also ziehe ich den Bruttolohn exkl. Überstunden als Bemessungsgrundlage heran?
lohn1
TeilnehmerHabe auch so einen ähnlichen Fall.
DN hat noch 18 Urlaubstage offen, Kündigungsfrist beträgt 2 K.Wochen.
DN will den Urlaub nicht während der Kündigungsfrist konsumieren, DG hat aber keine Arbeit mehr für den DN.
Was kann ich machen, soll ich sie „zwingen“ in Urlaub zu gehen?
LG Sabine
lohn1
TeilnehmerHallo Wolfi!
Danke für deine Nachricht, aber bei mir ist immer noch was unklar! 😳
Wie würdest du das machen, ein Angestellter wird nach Beginn seiner 1. Ersterkrankung nach Eintritt gekündigt, er hat pro Erkrankung Anspruch auf seine 12 Wochen EFZG (6 Wochen 100% / 4 Wochen halb) kann ich ihn dann abmelden? (Er hätte ja noch falls er wieder arbeiten kommt bei einer Folgeerkrankung weiters Anspruch auf 6 Wochen halb/4 Wochen viertel.
Sorry, steh auf der Leitung
Danke Sabine
lohn1
TeilnehmerHallo!
Danke für eure beiden Antworten, das ist mir alles klar und bewusst. Ich habe mich ein bisschen verwirrend ausgedrückt.
Ich wollte fragen wenn ein Angestellter seine 1. Ersterkrankung nach Eintritt hat, der DG ihn während des Krankenstandes kündigt die 12 Wochen Grundanspruch verbraucht sind, kann ich ihn dann überhaupt abmelden, weil rein theoretisch hätte er wenn er wieder arbeiten kommt bei der nächsten Folgeerkrankung Anspruch auf 6 Wochen halb+6 Wochen viertel??????
Danke und liebe Grüße Sabine
lohn1
Teilnehmeralso doch.
Danke für die Hilfe!!!!!!!
lohn1
Teilnehmerfalls jemand im Forum ist, der sich damit auskennt bitte ich um Anwort.
Da im Arbeitszeitgesetz §19e nichts über Teilzeit steht
lohn1
TeilnehmerDanke!
Ich war der Meinung wenn der Pflegeurlaub zur Gänze konsumiert ist, hat der DN weiters Anspruch auf die 2. Woche….
Da lag ich wohl falsch
lohn1
Teilnehmerja aber wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist, gibt es eine weitere Woche Pflegefreistellung?
lohn1
TeilnehmerTut mir leid ich versteh, dass noch immer nicht….
Das heißt für mich wenn der Urlaub vor der Wochenhilfe konsumiert wird, steht ihr der volle Anspruch zu, sprich 25 Tage, auch wenn sie noch nicht so viel Anspruch hätte???????
lohn1
TeilnehmerDas heißt jetzt also, wenn eine DN vor Beginn der Wochenhilfe ihren Urlaub konsumiert, ist dieser nicht zu aliquotieren.
Bsp.
Eintritt 01.01.
Beginn Wochhenhilfe 01.07.
5 Tage Woche Anspruch 25 UrlaubstageVerstehe ich das richtig, dass die DN falls sie den Urlaub vor der Wochenhilfe nicht konsumiert Anspruch auf die 25 vollen Urlaubstage hat?
lohn1
Teilnehmerdanke für die Antwort.
Es wurde eine Überstundenpauschale vereinbart, soll ich diese dann mit einbeziehen, oder nicht?
Danke im Voraus
lohn1
Teilnehmerdanke! 😆
lohn1
TeilnehmerHallo Martin!
Danke für die schnelle Hilfe!
LG Sabine
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