Urlaubsanspruch Wochenhilfe, Karenz

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    Beiträge
  • #62561
    Chris
    Teilnehmer

    Wieviel Anspruch auf Urlaub hat meine schwangere AN? Wenn Sie ihn vor der Wochenhilfe konsumiert doch den vollen, oder? Der voraussichtliche Geburtstermin soll im Oktober sein. Ich weiß doch noch nicht wielange sie ihn Schutzfrist ist (Kaiserschnitt zb)
    Bitte um eure Hilfe, Danke!
    Chris

    #66619
    pvred
    Teilnehmer

    Im Zusammenhang mit einer Karenz gem. dem MSchG ist der Urlaub dann nicht zu aliquotieren, wenn dieser vor Beginn der Schutzfrist konsumiert wird (OGH 13.1.1988, 9 Ob 502/87).
    Ausnahme: Nach Bekanntgabe des genauen Ausmaßes der Karenz (von … bis …) steht der Urlaub für das lfd. Urlaubsjahr nur mehr aliquot zu (OGH 5.7.2001, 8 Ob A 151/01s).

    Liebe Grüße

    #66716
    lohn1
    Teilnehmer

    Das heißt jetzt also, wenn eine DN vor Beginn der Wochenhilfe ihren Urlaub konsumiert, ist dieser nicht zu aliquotieren.

    Bsp.

    Eintritt 01.01.
    Beginn Wochhenhilfe 01.07.
    5 Tage Woche Anspruch 25 Urlaubstage

    Verstehe ich das richtig, dass die DN falls sie den Urlaub vor der Wochenhilfe nicht konsumiert Anspruch auf die 25 vollen Urlaubstage hat?

    #66718
    Chris
    Teilnehmer

    Nein nur wenn der Urlaub vor der Wochenhilfe konsumiert wird. Ansonst muß er aliquotiert werden.
    LG Chris

    #66719
    lohn1
    Teilnehmer

    Tut mir leid ich versteh, dass noch immer nicht….

    Das heißt für mich wenn der Urlaub vor der Wochenhilfe konsumiert wird, steht ihr der volle Anspruch zu, sprich 25 Tage, auch wenn sie noch nicht so viel Anspruch hätte???????

    #66729
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo „lohn1“!

    Der Anspruch entsteht ab dem 2. Arbeitsjahr bereits mit Beginn des AJ.
    Daher könnte er auch vor dem absoluten Beschäftigungsverbot verbraucht werden (sofern der DG zustimmt).
    Siehe Gesetzestext unten!

    § 2/(2) Urlaubsgesetz: Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Der Urlaubsanspruch wird durch Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt besteht, nicht verkürzt, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.

    Liebe Grüße

    #66740
    ulrike
    Mitglied

    Der Urlaub könnte auch von der DN nach Ende der Wochenhilfe und vor Beginn des Karenz“urlaubes“ in vollem Ausmaß konsumiert werden.
    Auch wenn das dem DG nicht passen würde, kann er dagegen nichts machen.

    Aber in der Praxis, muß ich ehrlich sagen, aliquotiere ich immer den Urlaub, finde ich auch gerecht, und würde das auch nicht auf die „große Glocke hängen“!

    L.G:

    #66747
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo,
    die Frage bezüglich Urlaubsberechnung bei Elternkarenz stellt sich bei mir auch öfter und ich gehe ähnlich vor, nämlich dass ich die Gesetzeslage aus „Gerechtigkeitsgründen“ nicht immer punktgenau befolge. Ich aliquotiere eigentlich auch immer (wobei ich dies natürlich nicht an die große Glocke hänge).
    Übrigens gibt es durchaus Urteile, die die Aliquotierung im Falle des Urlaubskonsum zwischen Wochenhilfe und Karenz zulassen und somit dem Arbeitnehmer nicht den vollen Urlaub zusprechen.
    Siehe zB OGH 9 ObA 88/87 (ARD 3952/16/88). OLG Wien 31 Ra 31/87 (ARD 3880/16/87) etc.
    Schöne Grüße,
    Lisa

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