Mehrstundenauszahlung bei Austritt

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  • #62646
    lohn1
    Teilnehmer

    Eine DN Teilzeit tritt mit 31-05-06 aus. Sie hat noch 19 Mehrstunden die nicht mehr als ZA ausgeglichen werden können. Im KV steht (für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer liegen Überstunden erst vor, wenn mit den tatsächlich geleistetn Arbeitsstunden, die für die vollbeschäftigten Arbeitnehmer geltende wöchentliche Arbeitszeit überschritten wurde) Muss ich diese nun mit dem Zuschlag von 50% auszahlen, nicht oder?

    Danke im Voraus

    #66797
    lohn1
    Teilnehmer

    falls jemand im Forum ist, der sich damit auskennt bitte ich um Anwort.

    Da im Arbeitszeitgesetz §19e nichts über Teilzeit steht

    #66800
    Roland
    Teilnehmer

    Guten Abend!

    Auch für Teilzeitbeschäftigte ist gem. § 19e AZG ein Zuschlag von 50% für das Stundenguthaben auszubezahlen.
    Es sei denn, der KV verweigert ausdrücklich diesen Zuschlag (da kann ein KV die Situation des AN schlechter stellen – siehe § 19e Abs. 2 AZG).

    Diese Rechtsansicht wurde jüngst wieder vom OGH im Fall eines Altersteilzeitbeschäftigten bestätigt – siehe dazu OGH 9 ObA 82/05g vom 30.09.2005.

    Liebe Grüße

    #66807
    lohn1
    Teilnehmer

    also doch.

    Danke für die Hilfe!!!!!!!

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