baumi

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  • als Antwort auf: Arbeitsrechtsache-Abschlagszahlung #69717
    baumi
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    hallo roland,

    da kann einer nicht schlafen (wegen deiner antwort um 2 Uhr in der früh).

    also, die krankenkasse hat uns jetzt bestätigt das es eine vereinbarte abgangsentschädigung ist und daher SV-frei
    (§ 49 Abs. 3 Z 7 ASVG). der mitarbeiter war in abfertigung neu und das dienstverhältnis wurde beendet 09/2007 und wurde komplett abgerechnet, inkl. Urlaubsersatzleistung.

    wie rechne ich jetzt ab , wenn es eine Sonderzahlung ist :

    1/5 Lst-frei (inkl. Komms.st, DB, DZ)
    4/5 Lst-pflichtig (inkl. Komms.st, DB, DZ), mit 6 % fix-satz oder mit lfd. Lst., falls lfd. Lst. – wieviel Lst-Tage gebe ich ein?
    werden die € 620,- Lst-frei und die freigrenze von € 2.000,- berücksichtigt?

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Altersteilzeit und Abfertigung alt #69716
    baumi
    Teilnehmer

    hallo,

    also wir bezahlen nach dem ende der freizeitphase, bzw. dann bei pensionsantritt, da das dienstverhältnis in der freizeitphase noch aufrecht ist. die abfertigung darf nur mit dem günstigen lohnsteuersatz ausbezahlt werden, wenn der dienstnehmer in pension geht.

    es könnte ja z.b. durch umstände die nicht vorhersehbar sind, der dienstnehmer vorzeitig in invaliditätspension gehen oder vielleicht frühzeitig sterben. dann ändert sich ja auch der betrag für die abfertigung.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Arbeitsrechtsache-Abschlagszahlung #69707
    baumi
    Teilnehmer

    ich habe vergessen zu erwähnen, dass der mitarbeiter nicht in der alten abfertigung ist.

    baumi

    als Antwort auf: Urlaub – Feiertag #69684
    baumi
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    t’schuldigung, habe mich falsch ausgedrückt,

    natürlich haben die mitarbeiter nicht alle 7 tage in der woche dienst ( ergibt sich aus dem turnusdienst)

    als Antwort auf: Einvernehmliche im Krankenstand #69665
    baumi
    Teilnehmer

    nein, es gibt keine wiedereinstellungszusage.

    entschuldigung für die späte anwort.

    baumi

    als Antwort auf: Einmal Prämie und wiederk. Prämie #69597
    baumi
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    danke, ganz super

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Einmal Prämie und wiederk. Prämie #69583
    baumi
    Teilnehmer

    herzlichen dank, wo kann man das nachlesen?

    lgr

    als Antwort auf: Unterhaltspflichtig Ab wann ? #69531
    baumi
    Teilnehmer

    ich hätte auf auf alle fälle gesagt das die dame unterhaltspflichtig ist, es sollte egal sein welches geschlecht den lebensunterhalt der familie bestreitet.

    auszüge aus einem ARD praxishandhandbuch:

    es ist die aufgabe des gepfändeten mitarbeiters, seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu beurteilen.
    es ist sache des gläubigers, allfällige zweifel an der richtigkeit der vom mitarbeiter bekannt gegebenen unterhaltspflichten mittels feststellungsantrag beim executionsgericht klären zu lassen.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Pfändungen – Eintritt vorzeitiger Mutterschutz #69472
    baumi
    Teilnehmer

    wenn du auf die drittschuldnererklärung eingetragen hast, das die dame in mutterschutz ist, sollte das genügen. das gericht und der anwalt sollte daraus ersehen können das die dame vom dienstgeber kein einkommen mehr bezieht.

    bezugsende würde für mich bedeuten dass das dienstverhältniss beendet ist. wenn aber auf der drittschuldnerklärung der vermerk angegeben ist, sollte der anwalt dann bei der neuen auszahlenden stelle (krankenkasse) eine execution beantragen.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Pfändungen – Eintritt vorzeitiger Mutterschutz #69466
    baumi
    Teilnehmer

    hallo birgit,

    ich hätte auch 0 eingegeben bei der Höhe der Forderung und dann noch irgendwo eingetragen, dass die Dame in Mutterschutz ist, sonst glaubt das gericht du hast dich verschrieben.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Unterhaltspfändung #69407
    baumi
    Teilnehmer

    hi ulli,

    wenn der dienstgeber wirklich nur die bereits gerichtlich eingeforderte unterhaltspfändung hat und sonst keine unterhaltspflichtigen personen, dann ist die tabelle 2 a m (fürs monatl.) zu verwenden mit 0 Unterhaltspflicht.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Kündigung in der Probezeit während Krankenstand #69406
    baumi
    Teilnehmer

    hallo dani,

    also meines wissens nach nicht (wir hatten schon so einen fall). in der probezeit ist der letzte tag ,(egeal ob gesund oder krank) der tag der auflösung des dienstverhältnisses. solange er noch krank ist bekommt er das geld von der ikrankenkasse.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: § 68/1 erhöhter Freibetrag € 540,- #69390
    baumi
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    das sehe ich auch so, sonst gäbe es wesentlich mehr teilzeit-mitarbeiter.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: § 68/1 erhöhter Freibetrag € 540,- #69381
    baumi
    Teilnehmer

    eine neue frage betreffend § 68/6

    z.b. ein teilzeitmitarbeiter (20 Std. /woche) macht überstunden.
    die pflichtleistung für die 20 Std. /woche beträgt in einem monat 88 stunden.

    jetzt macht der mitarbeiter 55:40 überstunden und kommt so auf eine gesamte stundenanzahl in diesem monat von 143:40.
    in der nacht (von 19 – 7 uhr) werden 64:40 stunden gearbeitet.

    hat er jetzt überwiegend in der nacht gearbeitet oder nicht?

    ich muß noch dazusagen dass er für die 4 std/tgl. variabel eingesetzt wird.

    lgr
    baumi

    als Antwort auf: Blockzeit #69366
    baumi
    Teilnehmer

    also ich find personalverrechnung lustig, vieles ist interpretationssache.

    lgr
    baumi

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