Unterhaltspfändung

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    Beiträge
  • #63791
    Ulli
    Mitglied

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine Unterhaltsexekution erhalten.
    Laufender Unterhalt für 4 mj Kinder monatlich EUR 670,00
    Rückstand per 11.06.2008: EUR 39.077,76

    Meine Frage an euch:
    Müssen die 4 mj Kinder bei der Berechnung des pfändbaren Betrags als unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt werden oder nicht?

    Pfändungen sind nicht grad meine Stärke – entschuldigt deshalb meine blöde Frage!

    Danke, liebe Grüsse und schönes Wochenende!
    Ulli

    #69407
    baumi
    Teilnehmer

    hi ulli,

    wenn der dienstgeber wirklich nur die bereits gerichtlich eingeforderte unterhaltspfändung hat und sonst keine unterhaltspflichtigen personen, dann ist die tabelle 2 a m (fürs monatl.) zu verwenden mit 0 Unterhaltspflicht.

    lgr
    baumi

    #69408
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Baumi!

    Vielen Dank für die rasche Antwort! Hab ich mir eh so gedacht!

    Wünsch dir ein schönes Wochenende!
    lg Ulli

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