Zur Vermeidung der kalten Progression werden bspw die Steuerstufen um rund 4% angehoben; insgesamt werden die Einkommen im Jahr 2025 um rund EUR 2 Mrd. entlastet.
Die im Jahr 2025 zur Vermeidung der kalten Progression auszugleichende Inflationsrate beträgt 5 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Die in 2025 insgesamt abzugeltenden Inflationswirkungen betragen daher auf Basis der bestehenden Gesetze rund EUR 2 Mrd.
Im Ausmaß von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate hat gesetzlich eine automatische Anpassung der einkommensteuerlichen Tarifstufen zu erfolgen. Damit werden in Summe rund EUR 1,338 Mrd der kalten Progression ausgeglichen. Die angepassten Beträge sind in einer Verordnung durch den BMF bis 31.8.2024 kundzumachen.
Die Differenz in Höhe von rund EUR 650 Mio ist im Rahmen des noch auszuarbeitenden Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 auszugleichen. Am 4. Juli 2024 hat die Bundesregierung einen diesbezüglichen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung dieser noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen zur weiteren Minderung der kalten Progression für das Jahr 2025 gefasst.
Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick:
Anpassung der Tarifstufen für 2025
Im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung erfolgt eine Erhöhung der Tarifstufen um rund 3,33 %. Nun sollen die für die Anwendung der ersten fünf Tarifstufen maßgebenden Grenzbeträge zusätzlich um weitere 0,5 %-Punkte angepasst werden, sodass in Summe die Tarifstufen für das Jahr 2025 auf folgende Beträge ansteigen :
die erste Tarifstufe auf EUR 13.308,
die zweite Tarifstufe auf EUR 21.617,
die dritte Tarifstufe auf EUR 35.836,
die vierte Tarifstufe auf EUR 69.166 und
die fünfte Tarifstufe auf EUR 103.072 ansteigt.
Verbleibende Progressionsabgeltung für 2025
Im Rahmen des verbleibenden Drittels zur Inflationsabgeltung möchte die Bundesregierung folgende Ziele bei der Abgabenentlastung erreichen:
Zusätzliche Entlastung aller Erwerbseinkommen
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte mit Kindern.
Die konkret geplanten Maßnahmen für 2025 umfassen:
Anpassung der ersten fünf Tarifgrenzen um zusätzlich jeweils 0,5%-Punkte (die automatische Anpassung beträgt ja nur rund 3,33%)
Volle Anpassung der Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus
Anhebung der Tagesgelder auf EUR 30 und der Nächtigungsgelder auf EUR 17
Umfassende Attraktivierung des Kilometergelds und des Kostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel:
Anhebung auf einheitliche 50 Cent bzw 15 Cent für jede mitbeförderte Person
Verdoppelung der Obergrenze für Fahrräder auf 3.000 Kilometer
Halbierung der Untergrenze für Fußgänger auf 1 Kilometer
Anhebung des Beförderungszuschusses und Klarstellung der Inanspruchnahme
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf EUR 55.000 für Zwecke der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer (Kleinstunternehmerpauschalierung)
Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen (wichtig insbesondere für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Tourismus): Erhöhung der steuerfreien Unterkunft auf 35m2 und nur anteilige Zurechnung der Gemeinschaftsräume
Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge
Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen iHv EUR 60 pro Kind für jeden Kalendermonat
Die Gesetzwerdung ist für den Herbst 2024 (noch vor der Nationalratswahl) angekündigt.
Zur Vermeidung der kalten Progression werden bspw die Steuerstufen um rund 4% angehoben; insgesamt werden die Einkommen im Jahr 2025 um rund EUR 2 Mrd. entlastet.
Die im Jahr 2025 zur Vermeidung der kalten Progression auszugleichende Inflationsrate beträgt 5 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Die in 2025 insgesamt abzugeltenden Inflationswirkungen betragen daher auf Basis der bestehenden Gesetze rund EUR 2 Mrd.
Im Ausmaß von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate hat gesetzlich eine automatische Anpassung der einkommensteuerlichen Tarifstufen zu erfolgen. Damit werden in Summe rund EUR 1,338 Mrd der kalten Progression ausgeglichen. Die angepassten Beträge sind in einer Verordnung durch den BMF bis 31.8.2024 kundzumachen.
Die Differenz in Höhe von rund EUR 650 Mio ist im Rahmen des noch auszuarbeitenden Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 auszugleichen. Am 4. Juli 2024 hat die Bundesregierung einen diesbezüglichen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung dieser noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen zur weiteren Minderung der kalten Progression für das Jahr 2025 gefasst.
Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick:
Anpassung der Tarifstufen für 2025
Im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung erfolgt eine Erhöhung der Tarifstufen um rund 3,33 %. Nun sollen die für die Anwendung der ersten fünf Tarifstufen maßgebenden Grenzbeträge zusätzlich um weitere 0,5 %-Punkte angepasst werden, sodass in Summe die Tarifstufen für das Jahr 2025 auf folgende Beträge ansteigen :
Verbleibende Progressionsabgeltung für 2025
Im Rahmen des verbleibenden Drittels zur Inflationsabgeltung möchte die Bundesregierung folgende Ziele bei der Abgabenentlastung erreichen:
Die konkret geplanten Maßnahmen für 2025 umfassen:
Die Gesetzwerdung ist für den Herbst 2024 (noch vor der Nationalratswahl) angekündigt.
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Innsbruck, Telfs
Günther Stenico
Steuerberater Partner bei TPA Österreich
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