Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
BFGjournal

Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs

Das aus einer Quelle entspringende Wasser ist als ein eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Die Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs ändert zwar nichts an der zivilrechtlichen Zuordnung des Quellwassers zum Eigentümer jenes Grundstücks, auf welchem die Quelle entspringt, geht jedoch nichtsdestoweniger mit der Übertragung jener umfassenden Verfügungsbefugnisse einher, die Ausfluss des zivilrechtlichen Eigentums sind.

Allgemein

Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht

In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.

Lindecampus veranstaltet am 8. 3. 2018 in Wien ein ganztägiges Seminar zum Thema „Entsendung von Mitarbeitern“.
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Semin­artipp: Entsendung von Mitarbeitern

Die Mitarbeitermobilität ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Motivation, eine Auslandstätigkeit anzunehmen, wird davon abhängen, inwieweit Sie Ihren Mitarbeitern weiterhin arbeits- und sozial­rechtlichen Schutz in Österreich bieten und diese die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Steuersysteme nutzen können.

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Zum Vorliegen von Insolvenzindikatoren für Sozialversicherungsträger

Dass eine Beitragsschuldnerin, über deren Vermögen rund eineinhalb Jahre zuvor ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde, mit den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen 10 Monate hindurch derart in Rückstand gerät, dass sie die Beiträge jeweils erst nach Mahnung, dann aber innerhalb der gesetzten Nachfrist vollständig begleicht, sodass es niemals zu Exekutionsanträgen gegen sie kommt, stellt keinen Insolvenzindikator dar.

"profil": Löger sieht Country-by-Country-Reporting als "nicht unbedingt erforderlich" an. (Bild: © photonews.at/Georges Schneider)
BFGjournal Internationales Steuerrecht

Löger gegen Transparenzregeln für Großkonzerne in EU

ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger spricht sich gegen das sogenannte öffentliche Country-by-Country-Reporting aus, über das im EU-Parlament und zwischen den EU-Finanzministern verhandelt wird. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting sei „nicht unbedingt erforderlich, um effektiver für Steuergerechtigkeit kämpfen zu können“, so Löger laut einem Vorausbericht des Nachrichtenmagazins „profil“.

Rechtsprechung

Ex-tunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung

Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Unternehmer (hier: eine GmbH & Co KG) aufgrund nachträglich berichtigter Rechnungen der Vorsteuerabzug bereits für das Jahr zusteht, in dem die Rechnungen ursprünglich ausgestellt wurden, und nicht erst für das Jahr, in dem sie berichtigt wurden.

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Aktualisierte Berufsliste zur Schwerarbeit

Am 28. 11. 2017 wurde vom Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger die Aufnahme weiterer Berufe in die Schwerarbeitslisten beschlossen. In die Liste 2 wurde die Tätigkeit an der Unterflur-Drehbank ÖBB/Bahntechnik und in die Liste 1 wurden die Montagetischler/-innen neu aufgenommen; die Wildbach- und Lawinenverbauer/-innen wurden um die Lehnenarbeiter/-innen ergänzt.