Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Wirtschaft

KESt-Befreiungserklärung bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb

Erzielt eine Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Betätigung außerhalb eines unbeschränkt steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art Einkünfte, sind diese zwar grundsätzlich nicht körperschaftsteuerbar, mit insoweit angefallenen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegt sie allerdings der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Form des KESt-Abzugs.

Bundeskanzler Sebastian Kurz mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. (Bild: © BKA)
Wirtschaft

Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung

Das Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats (2017 – 2022) der heute angelobten, neuen österreichischen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit dem Titel „Zusammen. Für Österreich“ steht ab sofort auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes zum Download zur Verfügung.

(Bild: © BMFcitronenrot)
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Highlights aus dem LStR-Wartungs­erlass 2017

Mit Erlass des BMF wurden die jüngsten gesetzlichen Änderungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die für die Personalver­rechnung relevanten wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungs­erlass 2017 dargestellt. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

BFGjournal Gebühren und Verkehrsteuern

Gebührenpflicht nach § 16 Abs 2 Z 1 lit b GebG

Betrifft das Rechtsgeschäft zwar keine im Inland befindliche Sache, ist aber eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet, so tritt die Gebührenpflicht ein. Für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es bereits, wenn nur eine Partei des Rechtsgeschäfts zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts im Inland berechtigt oder verpflichtet ist.

Rechtsprechung

Vorsteuerabzug nur für Photovoltaikanlage – nicht für Dachsanierung

Mit der Umsatzsteuervoranmeldung machte ein Unternehmer Vorsteuern aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage und der Dachsanierung geltend und begründete, dass die Dachsanierung mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage in Zusammenhang stehe. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass dem Unternehmer der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Dachsanierung nicht zustehe.

(Bild: © iStock)
Sonderzahlung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Die BUAG-Zuschlags­verordnung 2018

Der vorliegende Beitrag behandelt insbesondere die mit 1. 1. 2018 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlags­verordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlags­verordnung geändert wird, BGBl II 2017/351, ausge­geben am 5. 12. 2017, erfolgte. Lesen Sie den Beitrag von Rudolf Grafeneder in der aktuellen PV-Info.

Wirtschaft

Einbringung eines Hoheitsbetriebs und Firmenwert

Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar.

Aktuelles aus der Personalverrechnung „kurz notiert“. (Bild: © iStock)
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Aktuelles aus der Personalver­rechnung

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalver­rechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter das neue Beitragsgruppenschema. Außerdem werden arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorhaben des österreichischen Regierungsprogramms 2017 bis 2022 skizziert.

BFGjournal

Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs

Das aus einer Quelle entspringende Wasser ist als ein eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Die Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs ändert zwar nichts an der zivilrechtlichen Zuordnung des Quellwassers zum Eigentümer jenes Grundstücks, auf welchem die Quelle entspringt, geht jedoch nichtsdestoweniger mit der Übertragung jener umfassenden Verfügungsbefugnisse einher, die Ausfluss des zivilrechtlichen Eigentums sind.

Allgemein

Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht

In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.

Lindecampus veranstaltet am 8. 3. 2018 in Wien ein ganztägiges Seminar zum Thema „Entsendung von Mitarbeitern“.
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Semin­artipp: Entsendung von Mitarbeitern

Die Mitarbeitermobilität ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Motivation, eine Auslandstätigkeit anzunehmen, wird davon abhängen, inwieweit Sie Ihren Mitarbeitern weiterhin arbeits- und sozial­rechtlichen Schutz in Österreich bieten und diese die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Steuersysteme nutzen können.