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Mit Erlass des BMF wurden die jĂĽngsten gesetzlichen Ă„nderungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die fĂĽr die PersonalverÂrechnung relevanten wesentlichen Ă„nderungen aus dem LStR-WartungsÂerlass 2017 dargestellt. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Mit Erlass des BMF vom 18. 12. 2017, BMF-010222/0111-IV/7/2017, wurden die gesetzlichen Ă„nderungen aufgrund des AbgabenÂänderungsgesetzes 2016 (AbgĂ„G 2016), BGBl I 2016/117, des InnovationsÂstiftungsgesetzes (ISG), BGBl I 2017/28, des SozialÂversicherungs-ZuordnungsÂgesetzes (SV-ZG), BGBl I 2017/125, des BundesÂgesetzes, mit dem die BegrĂĽndung von Vorbelastungen durch den Bundesminister fĂĽr Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das EinkommenÂsteuergesetz geändert werden, BGBl I 2017/83, des MitarbeiterbeteiligungsÂstiftungsgesetzes 2017 (MitarbeiterBetStG 2017), BGBl I 2017/105, die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2016 sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstÂgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
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