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Sonderzahlung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Die BUAG-Zuschlags­verordnung 2018

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der vorliegende Beitrag behandelt insbesondere die mit 1. 1. 2018 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlags­verordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlags­verordnung geändert wird, BGBl II 2017/351, ausge­geben am 5. 12. 2017, erfolgte. Lesen Sie den Beitrag von Rudolf Grafeneder in der aktuellen PV-Info.

Der ganze Artikel (PV-Info 2/2018, 3) als PDF und bei Lindeonline.

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